2062/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 14.03.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

betreffend Implementierung des Lehrberufs Berater für Menschen mit Behinderungen

 

 

In Österreich gibt es 357.581 Menschen die Besitzer eines Behindertenpasses sind (Stand 2015). Die derzeitige Situation betreffend unterstützende Leistungen wie den Umgang mit Behörden, Beratung hinsichtlich passender Reha-Einrichtungen, Beratung betreffend finanzieller Unterstützungseinrichtungen sowie individuelle Beratung der persönlichen Lebensbereiche wird den Ansprüchen der Betroffenen nur unzureichend gerecht. Um dieser Tatsache entgegenwirken zu können, bedarf es einer vermehrten Unterstützung durch gut ausgebildete Fachkräfte, die eine bedarfsorientierte und einschlägige Ausbildung genossen haben.

Die Implementierung des Lehrberufes „Berater für Menschen mit Behinderungen“ ist daher anzustreben. Damit können junge Menschen mit Interesse an diesem Beruf eine  entsprechende Ausbildung beginnen und im Zuge ihrer Ausbildung unterschiedliche Lebensbereiche und Problemstellung von Menschen mit Behinderungen kennenlernen. Nach drei Jahren dualer Ausbildung soll der Auszubildende eine Lehrabschlussprüfung zum „Berater für Menschen mit Behinderungen“ ablegen. Im Anschluss ist es wünschenswert, Zusatz- und Spezialausbildungen sowie die Durchgängigkeit zu tertiären Ausbildungsformen zu ermöglichen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für die Schaffung eines Lehrberufes „Berater für Menschen mit Behinderungen“ einzusetzen und alle erforderlichen Schritte zu setzen, um die Einführung dieses Lehrberufs nach folgenden Kriterien sicherzustellen:

·        Nach drei Jahren dualer Ausbildung soll der Auszubildende eine Lehrabschlussprüfung zum „Berater für Menschen mit Behinderungen“ ablegen.


·        Im Anschluss ist es wünschenswert,  Zusatz- und Spezialausbildungen sowie die Durchgängigkeit zu tertiären Ausbildungsformen zu ermöglichen.

·        Es ist ein genauer Plan festzulegen, welche Tätigkeit in welchem Lehrjahr durchgeführt werden darf.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.