2068/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.03.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Jährliche Pensionskontomitteilung zur Bewusstseinsbildung für ein höheres Pensionsantrittsalter

 

Mit der Einführung des Pensionskontos war auch die erste Information der Pensionsversicherten über ihre Pensionskontoerstgutschrift. Diese Information ließ im Großteil der Fälle die Versicherten  verunsichert zurück. Die auf den Konten ausgewiesenen Beträge geben nämlich keine aussagekräftigen Auskünfte über tatsächlich zu erwartende Pensionsansprüche. Eine Planbarkeit für die Versicherten wird damit verhindert.

Gerade wenn es um die finanzielle Planung und Absicherung des Ruhestandes geht sind Transparenz und ausreichende Informationen von höchster Bedeutung. Eine bessere Information über die Höhe der zu erwartenden Ansprüche kann auch dazu beitragen, dass Versicherte eigenverantwortlich und selbstbestimmt versuchen diese Ansprüche an ihre Bedürfnisse anzupassen.

Aus diesem Grund müssen Pensionskontomitteilungen den Pensionsversicherten jährlich eine Auskunft darüber geben, wie sich ihre Ansprüche entwickelt haben. Gleichzeitig ist es nötig, dass die Versicherten ein Gefühl dafür bekommen, welche Pensionshöhe sie sich erwarten können. Aufgrund des bisherigen Versicherungsverlaufes können zukünftige Beiträge, durch eine fiktive Fortführung des Versicherungsverlaufes, hochgerechnet und damit ein zu erwartender Pensionsanspruch berechnet werden.

Hier besteht auch eine Möglichkeit, direkt Anreize und Bewusstsein für die Bedeutung eines späteren Pensionsantrittes zu schaffen. Auch wenn die Zu- und Abschläge bei späterem bzw. früherem Pensionsantritt noch immer nicht versicherungsmathematisch ausreichend Anreize setzen, so muss den Versicherten dennoch deutlich gemacht werden, wie groß die finanziellen Vorteile eines späteren Pensionsantritts sind.

Auf eine vergleichbare Pensionsinformation greift die schwedische Pensionsversicherung bereits seit Jahren zurück. Dort wird eben aufgrund des bisherigen Versicherungsverlaufes und einer fiktiven Fortführung desselben der zukünftige Pensionsanspruch für verschiedene Pensionsantrittsalter berechnet. Auch wenn die Pensionsberechnung in Schweden - nicht wie in Österreich - auch noch wesentlich von der Entwicklung der Lebenserwartung beeinflusst wird, stärkt die Information an die Versicherten die Transparenz und das Bewusstsein.

Zusätzlich bietet diese Information selbstverständlich einen direkten Anreiz, länger im Erwerbsprozess zu bleiben und das Pensionsantrittsalter tatsächlich zu erhöhen. Damit verbunden sind auch individuelle Verhaltensveränderungen, die dazu beitragen können, dieses Ziel zu erreichen. Alle diese wichtigen und erstrebenswerten Ziele können alleine erreicht werden in dem man das Bewusstsein und Transparenz erhöht. Das Verhalten der Versicherten kann damit ohne direkte Verbote, Gebote, Gesetze oder gar ökonomische Anreize verändert werden. Damit wäre diese Maßnahme auch ein Musterbeispiel für das sogenannte "Nudging", eines der wichtigsten Instrumente der Verhaltensökonomie.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine jährliche Pensionskontomitteilung vorsieht, deren Informationen auch eine voraussichtliche Pensionshöhe für einen fiktiven Versicherungsverlauf, auf Grundlage der bisher durchschnittlich einbezahlten Beiträge, für verschiedene Pensionsantrittsalter, ausweisen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.