2070/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.03.2017
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Ausweisung von Pensionsansprüchen aus betrieblicher Vorsorge auf dem Pensionskonto

 

Auch wenn betriebliche und private Altersvorsorge in Österreich völlig unterentwickelt sind, stellt sie für viele Versicherte eine wichtige Ergänzung dar, um eine angemessene finanzielle und soziale Absicherung im Alter zu gewährleisten.

In Zusammenhang mit der Altersvorsorge ist umfassende und eine niederschwellige Informationsmöglichkeit und Transparenz unerlässlich. Durch die verschiedenen Möglichkeiten Pensionsansprüche zu erwerben, ergibt sich für Versicherte oftmals ein verzerrtes Bild, da die Ansprüche nicht gesammelt dargestellt werden. Aus diesem Grund scheint eine zentrale Darstellung der verschiedenen Ansprüche von Versicherten in einem Dokument besonders vorteilhaft. Das Pensionskonto (insbesondere wenn es regelmäßig Informationen über zukünftige Ansprüche geben kann) bietet sich hierfür an.

Die Darstellung und Sammlung der verschiedenen Ansprüche bzw. Guthaben auf dem Pensionskonto ist, durch die Zuordenbarkeit dieser zu einer bestimmten Sozialversicherungsnummer und damit zu den jeweiligen Versicherten, gewährleistet. Verschiedene Produkte, die auf dem Markt verfügbar sind, sind technisch leicht über die Sozialversicherungsnummer zusammenführbar.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, Versicherten eine umfassendere Information über ihre Pensionsansprüche und damit ihre finanzielle Absicherung im Alter, bereitzustellen, indem auch Anwartschaften aus Vorsorge- und Pensionskassen sowie staatlich geförderter Zukunftsvorsorge auf dem Pensionskonto ausgewiesen werden. "

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.