2071/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.03.2017
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend Neutralitätsgebot für Gerichte und Staatsanwaltschaft

Die weltanschauliche, das heißt politische, religiöse und philosophische Neutralität des Staates gilt insbesondere für seine Gerichtsbarkeit. Diese ist, wie alle Entitäten des Staates in Ausübung hoheitlicher Aufgaben, zur Neutralität verpflichtet. Insbesondere bei der Justiz als Konzentrationspunkt der Rechtsstaatlichkeit muss Neutralität nicht nur im Inneren verankert, sondern auch nach Außen hin getragen und deutlich gemacht werden.Gerichtliches Handeln, Rechtsprechung und Anklage finden im Kernbereich der Hoheitlichkeit statt. Der Staat spricht durch die Richter_innen Recht, Richter_innen fällen Urteile "im Namen der Republik".Rechtsprechung erfordert komplexe intellektuelle Wertungen, die wie nirgends sonst im Staatsdienst an der Person des Richters hängen. Damit sind Richter_innen, ebenso wie Staatsanwält_innen, in höchster Intensität Repräsentant_innen des Staates. Im Sinne der Säkularität und Neutralität des Staates Österreich ist sohin ihre vollkommene Freiheit von sichtbaren weltanschaulichen Symbolen geboten.Gleiches gilt für Laienrichter_innen. Schöffen, Geschworene und fachkundige Laienrichter_innen haben sich in Ausübung der Laiengerichtsbarkeit demselben strikten Neutralitätsgebot zu unterwerfen wie Richter_innen und Staatsanwält_innen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz, wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der ein weltanschauliches Neutralitätsgebot für das äußere Erscheinungsbild von Richter_innen, Staatsanwält_innen, Schöffen und Geschworenen sowie anderen Bediensteten der Justiz während Verhandlungen in Gerichtssälen vorsieht."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.