2072/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.03.2017
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kollegin und Kollegen

betreffend Parteistellung für Anrainer_innen im UVP-Feststellungsverfahren

 

Anrainer_innen haben nach derzeit gültiger Rechtslage zwar bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Parteistellung, nicht aber im Feststellungsverfahren. Im Rahmen des Feststellungsverfahrens wird darüber entschieden, ob überhaupt eine UVP nötig ist oder nicht.

Dazu traf der Verwaltungsgerichtshof jüngst ein Urteil (2015/04/0002-18), welches nun endgültig klarstellt, dass diese Rechtslage unionswidrig ist (RL 2014/52/EU). Laut Verwaltgunsgerichtshof sind Anrainer_innen - im Fall der Verwirklichung von Großprojekten wie etwa Betriebsanlagen oder Straßenbauvorhaben - mehr Mitspracherechte einzuräumen. Dem Grunde nach bestätigte der VwGH damit die Entscheidung des EuGH vom 16.April 2015, in welcher der EuGH die Bindungswirkung eines UVP-Feststellungsbescheides gegenüber Anrainer_innen verneinte, jedenfalls dann, wenn sie nach nationalem Recht ein ausreichendes Interesse oder eine Rechtsverletzung geltend machen können (C-570/13). Konkret ist es demnach nicht mehr möglich dass sie in Verfahren geltend machen können, für das Projekt sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig. Laut der österreichischen Gesetzeslage ist das allerdings derzeit noch so.

Nun braucht es sehr rasch eine gesetzliche Klarstellung zur Widerherstellung von Rechtssicherheit. Derzeit besteht große Unsicherheit sowohl bei den Behörden als auch bei den Projektwerber_innen. Enorme Zeitverzögerungen und Kosten drohen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest möglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche Anrainer_innen im Feststellungsverfahren im Sinn des §3 Abs 7 UVP-G Parteistellung gem. § 19 Abs 1 UVP-G einräumt."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.