2073/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.03.2017
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kollegin und Kollegen

betreffend Schaffung eines Bundesnaturschutzgesetzes

 

Der Schutz unserer Natur und der Tier- und Pflanzenarten ist für eine gesunde und widerstandsfähige Umwelt unumgänglich. Ein Verlust der Lebensräume führt zu einem Verlust der Artenvielfalt, weswegen diese eines besonderen Schutzes bedürfen um sich innerhalb eines natürlichen Rahmens entwickeln und verändern zu können. Veränderte Anforderungen verlangen flexibel gestaltete Schutzmaßnahmen, die flexibel an zukünftige Herausforderungen angepasst werden können. Dies betrifft insbesondere den Wandel von Fauna und Flora unter dem Gesichtspunkt der fortschreitenden Klimaveränderung.Trotz dieser Tatsachen stellen die österreichischen Naturschutzmaßnahmen eine Mischung zersplitterter, unflexibler und ungenügend abgestimmter Einzelmaßnahmen dar. Dadurch, dass der Naturschutz rein in die Kompetenz der Bundesländer fällt, wird die Umsetzung internationaler Verpflichtungen und die Ausweisung und das Management von Schutzgebieten stark verkompliziert und die einheitliche bundesweite Umsetzung schwierig. Die EU-Kommission hat auch aufgrund dessen bereits mehrmals Natura-2000 Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich angestrengt. Die Umsetzung von europaweit geltenden Naturschutzbestrebungen ist durch die geltende Rechtslage allem Anschein nach strukturell schwierig. Ein Bundesnaturschutzgesetz wäre ein Schritt, der die effiziente Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen fördern würde.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird dazu aufgefordert, dem Nationalrat eine Initiative für ein Bundesnaturschutzgesetz vorzustellen, das es ermöglicht, nationale Beschlüsse und internationale Verpflichtungen bundesweit einheitlich und effizient umzusetzen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.