2076/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.03.2017
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Gerhard Schmid

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Maßnahmen zum Brandschutz bei Vollwärmeschutzfassaden

 

 

In der Stadt Hallein kam es unlängst zu einem Fassadenbrand, welcher nunmehr eine Sicherheitsdiskussion bezüglich vorbeugendem Brandschutz ausgelöst hat.

 

Zahlreiche weitere Fassadebrände durch unterschiedliche Brandursachen (Brand eines Kraftfahrzeuges auf einem gebäudenahen Abstellplatz, Löt- bzw. Flämmarbeiten im Bereich von Schwarzdeckungen, Mülltonnen-, Containerbrände in gebäudenahe, Fett- bzw. Küchenbrände, Funkenflug beispielsweise nicht ausreichend abgelöschter Grillkohle, etc.) sind bekannt.

Hervorzuheben ist, dass in allen Fällen eine akute Gefährdung von Personen gegeben war.

 

Insbesondere im sozialen Wohnbau erfolgt die Ausbildung der Fassade flächendeckend mittels Styropor – EPS – Schaumstoffplatten mit Grund- und Fassadensilikatputz.

 

Bundesweit einheitliche sollten, als vorbeugender Brandschutz, Vollwärmeschutzfassaden mindestens im Bereich von Tür- und Fensteröffnungen, Deckenuntersichten offener Gänge und offener Stellplätze flächendeckend brandhemmend ausgebildet werden, wobei Brandschutzriegel mit einer Breite von 30 cm auszubilden wären.

Weiters müssten innen, bzw. außen liegende Eckausbildungen brandhemmend ausgebildet werden, um eine Brandausbreitung auf anschließende Bauwerksteile zu vermeiden.

 

Wenngleich die Gesetzgebung des Bautechnikgesetzes, einschließlich der Bestimmungen des vorbeugenden Brandschutzes, im Bereich der Länder gelegen ist, erscheint eine bundesweit einheitliche Gesetzgebung erforderlich, zumal sowohl die Materialien zur Ausbildung von Vollwärmeschutz in unterschiedlicher Beschaffenheit und Qualität verarbeitet werden, als auch die dahingehenden unterschiedlichen Vorschriften und Regelungen einem Mindestmaß an Brandschutz nicht gerecht werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat

eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die österreichweit einheitliche Maßnahmen

zum Brandschutz bei Vollwärmeschutzfassaden vorsieht."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuss vorgeschlagen.