2078/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.03.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verbesserungen im Bereich Cannabismedizin

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Cannabismedizin ist für ihre schmerzstillende, stimmungsaufhellende, appetitfördernde und entspannende Wirkung bekannt. Einsatzgebiete sind Schmerztherapie, Linderung der Nebenwirkungen von Chemotherapie, Behandlung von MS, Glaukom, Epilepsie, Tourette-Syndrom, u.v.m.

Am 19. Jänner 2017 hat der Bundestag in Deutschland einstimmig einen Gesetzesentwurf angenommen, wonach künftig PatientInnen getrocknete Cannabis-Blüten und Cannabis-Extrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken erhalten können.

Künftig können ÄrztInnen eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Cannabis-Therapie sinnvoll ist, auch wenn im Einzelfall noch andere Behandlungsoptionen bestehen.  Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung einer Genehmigung der Krankenkasse, die nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnen ist. In der Palliativversorgung soll ein besonders rascher Zugang zu Cannabis-Präparaten ermöglicht werden.  Die Krankenkassen müssen eine Cannabistherapie im Palliativbereich innerhalb von drei Tagen genehmigen.

Es ist eine wissenschaftliche Begleiterhebung vorgesehen, um die medizinische Wirkung der Cannabispflanze noch weiter zu erforschen. Die Patientendaten werden dazu anonymisiert erhoben und ausgewertet.

 

Während in Deutschland erst eine staatliche Agentur aufgebaut werden muss, die Cannabis anbaut, ist das in Österreich schon seit langem der Fall. Seit 2008 wird von der staatlichen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) Cannabis angebaut.

Die AGES verkauft die von ihr produzierten Cannabisblüten an die deutsche Firma Bionorica. Diese stellt aus dem THC der Blüten das Arzneimittel Dronabinol her und liefert es an österreichische Apotheken.

Dronabinol ist allerdings chefarztpflichtig und die Kosten werden von den Kassen nur bei ca. 30% der PatientInnen übernommen. Der Großteil der PatientInnen ist mit Kosten von einigen hundert Euro im Monat konfrontiert, das können sich viele nicht leisten. Es besteht zwar die Möglichkeit bei Ablehnung durch die Kassen Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einzureichen, solche Verfahren können jedoch lange dauern und die PatientInnen sind einem großen Leidensdruck ausgesetzt. Österreichweit verschreiben nur ca. 40 bis 50 ÄrztInnen Cannabismedikamente, mit einem starken Ost-Westgefälle. Fortbildung für ÄrztInnen auf dem Gebiet der Cannabismedizin ist deshalb dringend notwendig.

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der folgende Punkte beinhaltet

 

 

-       Eine Regelung nach deutschem Vorbild, die es  PatientInnen ermöglicht, Cannabis-Blüten und Cannabis-Extrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu beziehen

 

-       Entfall der Chefarztpflicht für bisher schon verschreibungsfähige synthetische und halbsynthetische Arzneimittel auf Cannabisbasis wie Dronabinol, Sativex, Canemes/Nabilone und andere

 

-       Begleitforschung

 

-       Etablierung von Fort- und Weiterbildung für ÄrztInnen über den Einsatz von Cannabis in der Medizin 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.