2085/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.03.2017
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Parlamentarische Materialien

Evaluierung der Forschungsförderlandschaft und Schwerpunktsetzung

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Evaluierung der Forschungsförderlandschaft und Schwerpunktsetzung

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Evaluierung der Forschungsförderlandschaft und Schwerpunktsetzung

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Ergebnisse der Evaluierung der Forschungsprämie gem. § 108c EStG wurden dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie am 21. März 2017 vorgestellt und intensiv diskutiert.

 

Dabei zeigte sich unter anderem, dass die Forschungsprämie ein weiterer wichtiger Teil der FTI-Förderlandschaft Österreichs ist.

 

Auf der anderen Seite zeigte sich aber auch, dass die Forschungsprämie von erheblichen Mitnahmeeffekten gekennzeichnet ist: so konnte eruiert werden, dass die letzte Erhöhung der Forschungsprämie von 10 auf 12 Prozent im Jahr 2016 nur 40 Prozent der begünstigten Unternehmen zu höheren Forschungsinvestitionen motivierte[1].

 

Vor diesem Hintergrund erscheint eine abermalige Erhöhung der Forschungsprämie – die angesichts des derzeitigen Volumens von rund € 500 Mio. mit jährlich über € 80 Mio. zu Buche schlagen würde - keinesfalls gerechtfertigt.

 

Mit dem Bericht des Rechnungshofes zur „Forschungsförderung in Österreich“ (Reihe Bund 2016/8) liegt auch eine Evaluierung der direkten Forschungsförderung vor.

 

In diesem Zusammenhang führten auch die StudienautorInnen aus, dass es auch in Österreich Ziel sein müsste, „die direkte F&E-Förderung mit der indirekten besser abzustimmen“[2] sowie, dass dieser Aspekt in Zukunft verstärkt im Fokus der FTI-Strategie stehen solle.

 

Die StudienautorInnen führten weiter aus:

 

„Gerade um das Zusammenspiel bzw. das Wirken zwischen direkter und
indirekter Forschungsförderung noch besser erfassen zu können, bedarf es aber einer noch umfassenderen, systemischen Betrachtung, welche die gesamte FTI-Förderung sowohl den Bund als auch die Länder einschließend einer näheren Betrachtung unterzieht. Dies konnte die vorliegende Evaluierungsstudie nicht leisten…
[3]

 

Aufgrund der eingeschränkten Datenbasis der vorliegenden Studie wird empfohlen, eine umfassendere Wirkungsanalyse des gesamten Fördersystems Österreichs durchzuführen, sobald die Daten der indirekten und direkten Forschungsförderung (Bund, Länder, Gemeinden und EU) gemeinsam verfügbar sind und zugänglich gemacht werden können. Bei gleichzeitiger Berücksichtigung von mehreren Förderschienen könnten damit Komplementaritäten umfassend betrachtet werden.“[4]

 

Insbesondere vor dem Hintergrund der möglichen Mitnahmeeffekte sowie in Anbetracht der Tatsache, dass von der Forschungsprämie vor allem Großunternehmen profitieren, während direkte Forschungsförderinstrumente stärker von KMUs genutzt werden, erscheint die dritte Erhöhung der Forschungsprämie in den letzten fünf Jahren nicht zielführend, um eine ausgewogene, treffsichere und effiziente FTI-Förderlandschaft in Österreich sicherzustellen. Jedenfalls müsste für die zukunftsorientierte Ausgestaltung der österreichischen Forschungsförderung eine fundierte Analyse der gesamten Förderlandschaft vorliegen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, werden aufgefordert:

 

1.    Eine Zusammenführung der Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Erstevaluierungen von direkter und indirekter Forschungsförderung zu veranlassen und darauf basierend

 

2.    eine umfassende, systemische Analyse der FTI-Förderlandschaft durch unabhängige ExpertInnen umgehend zu initiieren, welche die gesamte FTI-Förderung sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene sowie direkte und indirekte Förderinstrumente durchleuchtet und hinsichtlich ihrer Treffsicherheit bewertet;

 

3.    auf dieser fundierten Basis eine Entscheidung über den treffsichersten Einsatz der für die gesamte FTI-Förderung zur Verfügung stehenden Mittel unter Zugrundelegung  einer klar zu definierenden Zielstruktur zu treffen und

 

4.    vor diesem Hintergrund von der Erhöhung der Forschungsprämie bis zum Vorliegen der genannten wissenschaftlich fundierten Entscheidungsbasis Abstand zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.



[1] Vgl. Endbericht „Evaluierung der Forschungsprämie gem. § 108c EStG“, März 2017, S 59, 60

[2] Endbericht „Evaluierung der Forschungsprämie gem. § 108c EStG“, März 2017, S 100

[3] Endbericht „Evaluierung der Forschungsprämie gem. § 108c EStG“, März 2017, S 100

[4] Endbericht „Evaluierung der Forschungsprämie gem. § 108c EStG“, März 2017, S 101