2087/A XXV. GP

Eingebracht am 29.03.2017
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ANTRAG UND VERLANGEN

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Gabriela Moser; Werner Kogler, Freundinnen und Freunde

 

 

auf Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof gemäß § 99 Abs. 2 GOG

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen gemäß § 99 Abs. 2 GOG, dass der Rechnungshof eine Überprüfung der Finanzbehörden hinsichtlich Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten vornehme.

 

Im Jahr 2009 stand Österreich wegen des Bankgeheimnisses, intransparenter Firmenkonstruktionen und mangelnder Kooperationsbereitschaft am internationalen Pranger. Insbesondere die so genannte „Graue Liste“ der OECD, auf der neben notorischen Steueroasen auch Österreich aufgeführt wurde, schreckte die heimische Politik und Wirtschaft auf. Seitdem gab es eine Reihe von Verbesserungen. Zu nennen sind das Amtshilfedurchführungsgesetz, etliche neue oder auf den Stand der OECD Richtlinien gebrachte Doppelbesteuerungs-  bzw. Informationsaustauschabkommen, die Lockerung des Bankgeheimnisses und ein Ende der österreichischen Blockade der europäischen Zinsenrichtlinie, was den Weg zu einem automatischen Austausch von Finanzdaten innerhalb der EU ebnete.

Es stellt sich allerdings die Frage, inwieweit die legistischen Möglichkeiten auch tatsächlich mit Leben erfüllt werden. Frühere Rechnungshofprüfungen legen den Verdacht nahe, dass die Umsetzung mangelhaft ist und die neuen gesetzlichen Möglichkeiten nur unzureichend genutzt werden. So brachte die Prüfung zu Eurofisc zu Tage, dass Österreich dieses Netzwerk zur Aufdeckung von Mehrwertsteuerbetrug nur wenig nutzt sowie bei Rückmeldungen und Einschätzungen weit unter dem EU-Durchschnitt liegt. Eine frühere Prüfung zur Umsatzsteuerrückerstattung an ausländische Unternehmer zeigte, dass das zuständige Finanzamt wegen Arbeitsüberlastung die Anträge nicht mehr vollständig prüfen, geschweige denn fremdsprachige Belege übersetzen und kontrollieren konnte.

 

Der Rechnungshof wird daher mit der Durchführung einer Überprüfung der Finanzbehörden betreffend den Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten für den Zeitraum 2009 bis jetzt beauftragt, wobei neben der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit insbesondere folgende Fragen geklärt werden sollen:

 

1.    Wie viele Amtshilfeersuchen ausländischer Finanzbehörden wurden an Österreich gestellt? Aus welchen Ländern kommen die Amtshilfeersuchen? Gibt es einen Anstieg hinsichtlich der Anzahl und der ansuchenden Länder?

2.    Wie viele Amtshilfeersuchen stellten umgekehrt österreichische Finanzbehörden an andere Staaten und wie war hier die Entwicklung numerisch und geographisch?

3.    Wie viele Spontanauskünfte wurden von österreichischen an ausländische Finanzbehörden übermittelt? An welche Länder wurden diese übermittelt?

4.    Wie viele Spontanauskünfte wurden von ausländischen Finanzbehörden an Österreich übermittelt? Aus welchen Ländern kommen diese?

5.    Wie verteilt sich die Anzahl der Amtshilfeersuchen und Spontanauskünfte auf die einzelnen Abgabenkategorien?

6.    In der Peer Review Österreichs des Global Forum on Transparency and Exchange Information 2013 wird festgehalten, dass rund ein Drittel der Amtshilfeersuchen nicht innerhalb von 90 Tagen beantwortet werden - 6% nahmen sogar länger als ein Jahr in Anspruch. Wie hat sich die Beantwortungszeit entwickelt? Hat es hier eine Verbesserung gegeben? Wo liegen die Probleme, und was sollte verbessert werden?

7.    Wie ist das Antwortverhalten fremder Finanzbehörden auf österreichische Amtshilfeersuchen? Wo liegen hier die Probleme?

8.    In einer Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2015  wird „bedauert, dass der derzeitige Legislativ- und Überwachungsrahmen für den Austausch von Informationen über steuerliche Maßnahmen nicht wirksam ist, da sich gezeigt hat, dass die geltenden Anforderungen für den spontanen Austausch von Informationen oder den Austausch auf Anfrage nicht eingehalten werden“, sowie „bedauert, dass praktisch kein Mitgliedstaat Informationen austauscht, die Auswirkungen auf Partnerländer der EU haben könnten“. Trifft diese Aussage auf Österreich zu, und welche Verbesserungen können auf nationaler Ebene vorgenommen werden?

9.    Welche Maßnahmen hat das BMF ergriffen, dass die personelle Ausstattung, die Hilfsmittel und das Wissen, u.a. die Sprachkenntnisse, in ausreichendem Ausmaß vorhanden sind, um Amtshilfe umfassend zu geben und in Anspruch zu nehmen?

10. Sind die Finanzbehörden dabei so aufgestellt, dass sie auf Augenhöhe mit den SteuerberaterInnen, Wirtschaftstreuhänderlnnen und RechtsanwältInnen agieren können?

11. Wenn nein, welche Maßnahmen wären notwendig, damit die Finanzbehörden mit den SteuerberaterInnen, Wirtschaftstreuhänderlnnen und RechtsanwältInnen auf Augenhöhe agieren können?

12. Welche Maßnahmen hat das BMF ergriffen, um die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Finanzbehörden zu verbessern und das Netzwerk auszubauen?

13. Inwieweit sind Amtshilfeersuchen an Österreich dadurch behindert, dass das zu Grunde liegende Abkommen (noch) nicht dem OECD Standard entspricht?

14. Wie gehen österreichische Finanzbehörden in Fällen vor, die als besondere Risikofälle eingestuft werden müssen, etwa Firmen in Panama mit österreichischer Niederlassung oder Verwaltung, wobei kein Abkommen für Informationsaustausch oder Amtshilfe mit Panama existiert?

15. Wird im Zuge der Amtshilfe von den Finanzbehörden ein Schwerpunkt auf aggressive Steuervermeidungsmodelle von multinationalen Konzernen gelegt?

16. Haben die Gesetzesänderungen hinsichtlich des verbesserten Informationsaustausches mit ausländischen Finanzbehörden zu Mehrergebnissen geführt?