Zu 2087/A XXV. GP

Eingebracht am 29.03.2017
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Zurückziehung eines Antrags und Verlangens

 

Da der gegenständliche Selbständige Antrag gemäß § 99 Abs. 2 GOG durch 20 Abgeordnete unterstützt wurde, ist die Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen. Das Verlangen wird daher gemäß § 99 Abs. 5 GOG der Präsidentin des Rechnungshofes mitgeteilt werden.