2088/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.03.2017
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Parlamentarische Materialien

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Rechtssicherheit für das Rettungsverbundsystem

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Österreich besitzt eines der umfassendsten und erfolgreichsten Rettungs- und Katastrophenschutzsysteme Europas: Von der Freiwilligen Feuerwehr über die Bergrettung bis hin zum Rettungsverbundsystem: die ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeit vieler ÖsterreicherInnen ist ein Paradebeispiel von sozialem Engagement.

Das Rettungsverbundsystem wird über weite Strecken von Organisationen wie dem Roten Kreuz, dem Arbeitersamariterbund oder anderen gemeinnützigen Trägern betrieben. Dabei geht der Dienst am Menschen über eine rein kommerzielle Dienstleistung weit hinaus: Organisationen wie das Rote Kreuz stellen nicht nur eine Versorgung bis in die entlegensten Täler sicher, sondern erledigen in vielen unbezahlten Stunden auch Nachwuchsarbeit, bieten sozialen Halt und stellen damit einen Eckpfeiler der österreichischen Gesellschaft.

 

Im Zuge der Umsetzung der Vergabe- und Konzessionsrichtlinien der Europäischen Union wird das österreichische Vergaberecht grundlegend erneuert. Dabei sieht der europäische Gesetzgeber auch explizit eine Ausnahme vom Vergaberegime für durch gemeinnützige Organisationen erbrachte Notfalldienste vor: Denn nicht nur in Österreich besitzt die sozial und gesellschaftlich wertvolle Freiwilligentätigkeit einen hohen Stellenwert.

 

Daher soll für Österreich klargestellt werden, dass Sanitätseinsätze und medizinisch notwendige Krankentransporte (mit Sanitätsbegleitung) ebenfalls ein Teil der Rettungsdienste[1] bzw. des Rettungsdienstsystems sind. Neben der Sicherstellung von medizinischer Versorgung stellen die Ressourcen der Rettungsorganisationen (also die Infrastruktur genauso wie das große Netz an Freiwilligen) auch das Rückgrat der Katastrophenabwehr (insbesondere bei Großeinsatzlagen) dar.[2] Das Rettungsverbundsystem in seiner aktuellen Form ist weiters notwendig, um Menschen in allen Regionen Österreichs weiterhin eine umfassende medizinische Versorgung wie bisher bieten zu können.  

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, welche den Erhalt des bewährten österreichischen Rettungsverbundsystems sicherstellt, indem es die Definition von qualifizierten Krankentransporten als Teil des österreichischen Rettungsverbundsystems beinhaltet und damit sanitätsdienstlich begleitete Personentransporte vom Geltungsbereich des Bundesvergabegesetzes ausnimmt.

 

Diese Definition hat insbesondere eine Klarstellung zu enthalten, dass die notärztliche Notfallrettung, die nicht notärztliche Notfallrettung, der Sanitätseinsatz, die Ambulanztransporte und die Tätigkeit der Rettungsleitstellen vom Geltungsbereich des BVergG in § 9 Abs. 1 Z 16 ausgenommen sind.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss  vorgeschlagen.

 



[1] CPV Code 75252000-7

[2] Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Das bedeutet keinen neuen Protektionismus, sondern sichert unser Rettungsverbundsystem ab. Alle jene Transporte von Patienten, die keine medizinische Notwendigkeit besitzen, sollen hingegen dem Vergaberecht in normaler Form unterliegen. Der Fairness halber muss daher auch von gemeinnützigen Rettungsorganisationen transparent sichergestellt werden, dass der Einsatz von Krankenwagen ausschließlich erfolgt, wenn dies medizinisch erforderlich ist und Begleitung durch medizinisches Personal (zumindest Rettungssanitäter) erfordert.