2091/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leo Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Kennzeichnung von verarbeiteten Eiern

 

Eier werden in vielen Lebensmitteln verwendet. Derzeit deckt Österreich nur etwa 84 % des Bedarfs durch Eigenproduktion, der Rest wird importiert. Für die Frischeier (= Schaleneier) gelten seit 2004 innerhalb der Europäischen Union genaue Kennzeichnungsregeln. Jedes Schalenei wird bedruckt und der aufgedruckte Code gibt Auskunft über die Haltungsform und Herkunft des Tieres sowie die Betriebsnummer bekannt. (0=Bio-Freilandhaltung, 1=konventionelle Freilandhaltung, 2=Bodenhaltung, 3=Käfighaltung). So ist es möglich, bei den Schaleneiern genau nachzuvollziehen, wo und wie sie hergestellt wurden.

 

Für die verarbeiteten Eier (Nudeln, Bachwaren, etc.) und die Gastronomie gelten diese Regeln nicht, hier ist keine Kennzeichnung verpflichtend. Konsumenten und Konsumentinnen haben keine Anhaltspunkte, welche Eier (Käfig-, Boden- oder Freilandhaltung) verwendet wurden. Es ist genauso wie bei den Frischeiern auch bei den Eiprodukten nötig, die Herkunft und die Haltungsform zu kennzeichnen, denn in der Verarbeitung werden nicht nur Frischeier, sondern zum großen Teil auch Eiprodukte aus aller Welt verwendet (z.B. Trockenei, tiefgefrorenes Ei, Flüssigei,…). Beachtlicherweise können daraus verarbeite Produkte importierte Käfigeier beinhalten, obwohl diese Haltungsform bei uns verboten ist; konsequenterweise sollte man auch die Produkte aus dieser Haltungsform verbieten oder mindestens als solche kennzeichnen.

 

Konsumentinnen und Konsumenten werden immer kritischer, legen Wert auf Regionalität, hinterfragen Inhaltsstoffe, als auch Produktionsbedingungen in Bezug auf den ökologischen Fußabdruck und Tierschutz. Nur eine hinreichende Produktkennzeichnung ermöglicht eine tatsächliche Wahlfreiheit im Konsumverhalten. Auch kommt es durch eine diesbezügliche Kennzeichnung zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Bauern, indem die Kostentransparenz von höheren Produktionsstandards klar ersichtlich wird.

 

Bereits 2008 sah der Nationalrat diesbezüglich Handlungsbedarf. Mit einer Entschließung (825/A(E) (XXIII. GP) der Abgeordneten Johann Rädler, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kennzeichnungspflicht von verarbeiteten Eiern in Fertig- bzw. Eiprodukten und in der Gastronomie nach Herkunft und Haltungsform“) wurde die Ausgestaltung eines auf Freiwilligkeit basierendem Kennzeichnungssystem beschlossen.  2017 sollten wir uns eingestehen, dass wir mit der Freiwilligkeit nicht weit gekommen sind und hier gesetzliche Maßnahmen erforderlich sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, welche die verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Eiern und die Haltungsform von Legehennen bei allen Lebensmitteln, die Ei enthalten und auch in der Gastronomie angeboten werden, beinhaltet. Zusätzlich gilt es sich für diesbezügliche Maßnahmen auch auf EU-Ebene einzusetzen.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.