2095/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.03.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

betreffend Anwendungstauglichkeit des Systems Smart-Meter

Wie kürzlich bekannt wurde, sollen die viel umstrittenen „Smart Meter“ laut einer Studie der Universität Twente in den Niederlanden viel zu hohe Verbrauchswerte messen – teilweise wiesen die Zähler fast das Sechsfache von dem eigentlichen Wert aus, dies berichteten die „Salzburger Nachrichten“ Nr. 59 vom 11. März 2017: Viele der neuen digitalen Stromzähler, die auch in Österreich sukzessive die alten Geräte ersetzen, messen laut einem „Spiegel“-Bericht viel zu hohe Verbrauchswerte. Diesen Verdacht legte eine Studie der Universität Twente in den Niederlanden nahe. Die Wissenschafter überprüften neun handelsübliche „Smart Meter“, die zwischen 2004 und 2014 hergestellt worden waren. Mehr als die Hälfte der Zähler wiesen Werte weit über dem tatsächlichen Verbrauch aus, teilweise fast das Sechsfache. Die Abweichungen seien auf die zunehmende Anzahl von Stromspargeräten in den Haushalten zurückzuführen, auf die die digitalen Stromzähler nicht ausreichend vorbereitet seien. Der Branchenverband Österreichs Energie bestätigte die Problematik. Die EU schreibt vor, dass bis 2020 80 Prozent aller Stromzähler durch „Smart Meter“ ersetzt werden. Österreich hat einen ambitionierteren Fahrplan (95 Prozent bis 2019), der aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht eingehalten werden kann. In Österreich laufen rund 5,5 Millionen Stromzähler.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat eine konsumentenschutzrechtliche Überprüfung der Anwendungstauglichkeit des Systems Smart-Meter zuzuleiten.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.