2096/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 30.03.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend verpflichtende Ersthelfer-Auffrischungskurse für Lehrpersonen

Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) und die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) regelt die Bestellung von betrieblichen Ersthelferinnen bzw. Ersthelfern und die regelmäßig zu absolvierenden Wissensauffrischungen. In Arbeitsstätten und auf Baustellen muss zumindest ein (bei bis zu 19 bzw. 29 regelmäßig gleichzeitig beschäftigten Arbeitnehmer) Ersthelfer bestellt sein, der nach dem Erstkurs Auffrischungen alle vier Jahre (8 Stunden) bzw. alle zwei Jahre (4 Stunden) zu absolvieren hat.

Im schulischen Bereich gibt es gemäß dem Grundsatzerlass "Erste Hilfe in österreichischen Schulen" (BMB-38.560/0006-I/6/2016) nur eine Empfehlung für alle im Dienst stehenden Lehrpersonen und das Verwaltungspersonal, zusätzlich zum Grundkurs (16 Stunden) regelmäßige  Auffrischungskurse (mind. 8 Stunden) der Erste-Hilfe-Kenntnisse zu absolvieren.

 

So wie im Erlass beschrieben, kann jeder Mensch einmal in die Situation kommen, Erste Hilfe zu benötigen, und ist dann darauf angewiesen, dass Ersthelfer zur Stelle sind. Je mehr Menschen wissen, wie sie auch als medizinische Laien mit einfachen Maßnahmen wertvolle und sogar lebensrettende Hilfe leisten können, desto größer wird die Chance, dass bei einem Notfall rasch und kompetent gehandelt wird.

 

Auch wenn viele Lehrpersonen freiwillig eine entsprechende Wissensauffrischung  absolvieren, so ist es unverantwortlich, dass es dazu seitens des Ministeriums lediglich eine Empfehlung gibt. Darüber hinaus gibt es auch für die freiwillige Auffrischung zu wenige Kursplätze.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung werden aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu setzen, sodass Lehrpersonen - angelehnt an die Arbeitsstättenverordnung – verpflichtende Ersthelfer-Auffrischungskurse zu absolvieren haben.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.