2099/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 30.03.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Der Abgeordneten Dr. Marcus Franz Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Jährliche verpflichtende Erste-Hilfe Ausbildung und Schulung an allen Schulen ab der dritten Volksschulklasse“

Jeder Mensch kann einmal in die Situation kommen, Erste Hilfe zu benötigen, und ist dann darauf angewiesen, dass ein Ersthelfer zur Stelle ist. Je mehr Menschen Erste Hilfe leisten können, desto größer wird diese Chance. Gerade in Notfallsituationen entscheiden oft die ersten Minuten über das Leben eines Menschen - richtiges Handeln ist in solchen Situationen überlebenswichtig.

Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, bereits den Jüngsten in unserer Gesellschaft beizubringen, welche Maßnahmen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand durchzuführen sind. Daher soll gesetzlich festgelegt werden, dass Erste-Hilfe-Kurse für Schüler ab der dritten Volksschulklasse jährlich in den örtlichen Schulen angeboten werden müssen. Durchgeführt könnten solche beispielsweise durch Freiwilligenorganisationen werden, die ehrenhafterweise schon jetzt solche Schulungen anbieten.

Diesbezüglich hat der Wiener Bürgermeister Michael Häupl 2014 auch das Projekt "Leben retten macht Schule" präsentiert. Ziel dieses Projektes ist, die Kinder im Kampf gegen den plötzlichen Herztod zu schulen. Alleine in Wien sterben am plötzlichen Herztod mehr als 3.500 Menschen pro Jahr. In Wien wird dieses Projekt von der Medizinischen Universität wissenschaftlich begleitet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür sorge zu tragen, dass Erste-Hilfe-Kurse nach Wiener Vorbild „Leben retten macht Schule“, beispielsweise durch gebietsansässige freiwillige Einrichtungen, jährlich verpflichtend an allen Volksschulen ab der dritten Volksschulklasse angeboten und abgehalten werden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschus vorgeschlagen.