2101/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 30.03.2017
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EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend „Staatliche Einrichtung zur Unterstützung pflegender Angehöriger“

 

In Österreich beziehen rund 455.000 Menschen Pflegegeld, in über 80 Prozent dieser Fälle wird die Pflege von Angehörigen übernommen. Letztere sind dadurch einem enormen Belastungsdruck ausgesetzt und fühlen sich nicht selten vom Staat im Stich gelassen. Besonders schwierig ist diese Situation für Pflegende von Demenzkranken, da es sich hierbei um eine aussichtslose Situation handelt, die für Angehörige psychisch sehr schwer zu verkraften ist und ebenfalls eine 24-Stunden Verfügbarkeit einfordert.  

 

Der Gerichtspsychiater Manfred Walzl spricht anlässlich eines Vorfalls in der Steiermark, bei dem ein Mann sich und seine demenzkranke Frau töten wollte, von einem „Extremversagen des Pflegesystems“. Grund für die furchtbare Tat war Aussichtslosigkeit – der Mann fühlte sich mit der Pflege seiner Gattin überfordert und sah keinen anderen Ausweg mehr.

 

Walzl spricht sich für staatlich organisierte Programme - wie man sie aus dem angloamerikanischen Sprachraum bereits kennt – aus, um pflegende Angehörigen zu entlasten.

Das „Care-for-the-Caregivers-System“ ist etwa darauf ausgelegt, den Pflegenden Urlaub, Entspannung und Unterstützung zu ermöglichen. Organisationen wie Caritas und Volkshilfe gewähren derzeit in Österreich zwar auch Entlastungsangebote, können diese vielen pflegenden Angehörigen aber nicht betreuen, vor allem angesichts der Tatsache, dass die Anzahl der zu pflegenden Personen immer weiter im Steigen begriffen ist. [1]

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher die Errichtung von Einrichtungen vorsieht, deren ausschließliche Aufgabe es ist, pflegende Angehörige in dem Sinn zu entlasten, dass diese mehr Unterstützung im täglichen Leben erhalten und vollkommene Auszeiten für Urlaub und Entspannung in Anspruch nehmen können.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen.



[1] Vgl. http://steiermark.orf.at/news/stories/2831522/ und http://derstandard.at/2000045309304/Pflegende-Angehoerige-beantragen-selten-Geld-fuer-Auszeit