2102/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 30.03.2017
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Gleichstellung von EU-Ausländern mit Inländern bezüglich der Wartefrist für den Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld“

 

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss eine inländische arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Hier wird folgendermaßen unterschieden:

 

·         Erstmalige Beantragung von Arbeitslosengeld und Alter über 25 Jahre:
52 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten zwei Jahre erforderlich

·         Wiederholte Beantragung von Arbeitslosengeld:
28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres erforderlich

·         Sonderfall Beantragung von Arbeitslosengeld unter 25 Jahren:
26 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres erforderlich (auch bei erstmaliger Beantragung)

 

Arbeitslose sind während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankenversichert. Die Krankenkasse gewährt ihnen und ihren Familienangehörigen jene Leistungen, die Personen zustehen, die aufgrund eines Dienstverhältnisses krankenversichert sind (z.B. ärztliche Hilfe, Krankengeld etc.). Geltend gemacht wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld durch einen Antrag bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Österreich (AMS).

 

Handelt es sich um eine arbeitslose Person aus dem EU-Ausland, werden paradoxerweise auch ausländische Dienstverhältnisse zur Beurteilung der Anwartschaft herangezogen, wenn der Arbeitslose nach der Beschäftigung im eigenen Land zumindest 1 Tag lang in Österreich beschäftigt war.

Das ist möglich, sofern die Vorschriften zum/zur EWR/EU Anwendung finden bzw. mit dem betreffenden Land ein zwischenstaatliches Abkommen über die Arbeitslosenversicherung abgeschlossen wurde.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher die Gleichstellung von EU-Ausländern mit Inländern bezüglich der Wartefrist für den Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen.