Eingebracht am 30.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Ing. Dietrich,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Gleichstellung von EU-Ausländern mit Inländern bezüglich der Wartefrist für den Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld“
Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss eine inländische arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Hier wird folgendermaßen unterschieden:
·
Erstmalige Beantragung von
Arbeitslosengeld und Alter über 25 Jahre:
52 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb
der letzten zwei Jahre erforderlich
·
Wiederholte Beantragung von
Arbeitslosengeld:
28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb
des letzten Jahres erforderlich
·
Sonderfall Beantragung von
Arbeitslosengeld unter 25 Jahren:
26 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb
des letzten Jahres erforderlich (auch bei erstmaliger Beantragung)
Arbeitslose sind während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankenversichert. Die Krankenkasse gewährt ihnen und ihren Familienangehörigen jene Leistungen, die Personen zustehen, die aufgrund eines Dienstverhältnisses krankenversichert sind (z.B. ärztliche Hilfe, Krankengeld etc.). Geltend gemacht wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld durch einen Antrag bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Österreich (AMS).
Handelt es sich um eine arbeitslose Person aus dem EU-Ausland, werden paradoxerweise auch ausländische Dienstverhältnisse zur Beurteilung der Anwartschaft herangezogen, wenn der Arbeitslose nach der Beschäftigung im eigenen Land zumindest 1 Tag lang in Österreich beschäftigt war.
Das ist möglich, sofern die Vorschriften zum/zur EWR/EU Anwendung finden bzw. mit dem betreffenden Land ein zwischenstaatliches Abkommen über die Arbeitslosenversicherung abgeschlossen wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher die Gleichstellung von EU-Ausländern mit Inländern bezüglich der Wartefrist für den Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld vorsieht.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen.