2105/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 30.03.2017
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Walter Rauch, Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

betreffend Bereitstellung von Finanzmitteln für Hangwasserschutzmaßnahmen

 

Das Jahr 2016 hat dramatisch vor Augen geführt, welche Gefährdung von Starkniederschlägen und langandauernden Niederschlägen für unseren wertvollen Siedlungsraum in Österreich ausgeht. Die enorme Anzahl an Unwettereinsätzen geben Zeugnis von der oftmals schwer erkennbaren Bedrohung durch Hangwasserabflüsse. Starkniederschläge sowie langandauernde Niederschläge brachten hohe Schäden an Objekten sowie Infrastruktur und großes menschliches Leid mit sich.

Unter dem Eindruck dieser dramatischen Ereignisse hat das fachlich zuständige Bundesministerium für ein lebenswertes Österreich am 28.02.2017 einen Erlass mit dem Titel „Mögliche Finanzierung/Förderung von Hangwasser-Maßnahmen“ herausgegeben. Es ist nun unter gewissen Voraussetzungen möglich, Maßnahmen zum Schutz vor Hangwässern aus Mitteln gemäß Wasserbautenförderungsgesetz 1985 zu fördern. Bedauerlicherweise ist mit diesem Erlass keine Bereitstellung der dafür notwendigen, zusätzlichen Mittel verknüpft. Den Ländern stehen jährlich Mittel für Hochwasserschutzmaßnahmen zur Verfügung, aus denen künftig zusätzlich auch die Maßnahmen zum Schutz vor Hangwasser und Sturzfluten gefördert werden müssten.

Die vorhandenen Mittel reichen bereits derzeit nicht aus, um sämtliche erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen an Flüssen umzusetzen. Die zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz vor Hangwässern und Sturzfluten sind vielfach sehr kostspielig, da häufig Rückhaltebecken und Ableitungen im Nahbereich bestehender Siedlungen errichtet werden müssen. In manchen Gemeinden sind aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten mehrere solcher Anlagen vonnöten, um Schutz vor den bisher bekannten Bedrohungsszenarien zu gewähren.

Es sind daher zusätzliche Mittel für die Förderung der wichtigsten Hangwasserschutzmaßnahmen dringend erforderlich, da es sonst aufgrund der Erweiterung des Förderspektrums zu einer Verzögerung bei der Förderung und somit Umsetzung dringend notwendiger Hochwasserschutzmaßnahmen kommt.

Um dem dringenden Bedürfnis der Bevölkerung nach Schutz vor Hangwässern und Sturzfluten gerecht zu werden stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, den Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit Leben zu erfüllen und die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.