2109/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.04.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

gen

 

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Im Sozialausschuss Anfang April 2017 fand die Regierungsvorlage zur Einführung eines verpflichtenden Integrationsjahres mit Stimmen der SPÖ, ÖVP und der Grünen eine Mehrheit. Ein Maßnahmenmix aus Spracherwerb, Kompetenzchecks, Berufsorientierung, Arbeitstrainings und beruflicher Qualifizierung wird ab nächsten Herbst für anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und auch AsylwerberInnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit unter Koordination des AMS zur Verfügung stehen. Interessant ist jener Aspekt, dass zwar einerseits die Betroffenen verpflichtet werden können an den Maßnahmen teilzunehmen, sie andererseits aber keinen Rechtsanspruch zur Teilnahme haben.

 

Die Struktur des verpflichtenden Integrationsjahrs kommt der von den Grünen im Herbst 2015 vorgeschlagenen arbeitsmarktpolitischen Gesamtstrategie zur Integration von anerkannten Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt (1398/A(E)) inhaltlich sehr nahe. Deshalb wurde der Grüne Antrag auch im Sinne der Umsetzung als miterledigt im Sozialausschuss behandelt.

 

Dennoch bleiben einige Aspekte bei der Umsetzung des verpflichtenden Integrationsjahrs wie die Situation der Deutschlehrkräfte, die Evaluierung der Maßnahmen und die Budgetierung zu wenig berücksichtigt.

 

Die erste Weiterentwicklung ist in Hinsicht der Sprachkurs-Initiative im Rahmen des verpflichtenden Integrationsjahr notwendig. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass der Zugang zu hochwertigen Deutschkursen für Flüchtlinge schwierig ist. Einer der Gründe ist der massive Mangel an qualifizierten Lehrkräften, die für das Fach „Deutsch als Zweitsprache“ ausgebildet sind. Um dem Bedarf an Sprachkursen zu begegnen braucht es vorab eine Ausbildungsoffensive um genügend Lehrkräfte einzusetzen.

Zudem sind die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen dieser DeutschlehrerInnen in der Erwachsenenbildung oft schwierig. Als freie DienstnehmerInnen bekommen sie nur die Kurseinheiten vergütet, Kursausfälle oder krankheitsbedingte Ausfälle sind automatisch Verdiensteinbußen. Ebenso wird die Vorbereitungszeit nur unzureichend abgegolten. Die Auftraggeber wie das AMS oder der österreichische Integrationsfonds finanzieren die Kurskosten mittels Förderrichtlinien. In welcher Beschäftigungsform diese Kurse dann abgehalten werden, hat für die Auftraggeber keine große Wichtigkeit. Die Auftragnehmer wie die Volkshochschulen oder private Bildungsorganisationen orientieren sich bei den kurzwöchigen Verträgen nach den Mindesthonorarsätzen für freie LektorInnen im BABE-KV (Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen). Überzahlungen finden kaum statt. Zudem ist schon alleine durch die zeitliche Lage der Kurse ein existenzsichernder Verdienst schwer möglich. Anstatt die Möglichkeit durch den erhöhten Bedarf an Sprachkursen und Bildung zu nutzen und auch die Beschäftigungswirksamkeit im doppelten Sinn (für die KursteilnehmerInnen und auch die KursleiterInnen selbst) zu verbessern, werden die schwierigen Rahmenbedingungen durch diese Finanzierungsmethoden verstärkt. Dies geht zu Lasten der Existenzsicherung und Arbeitszufriedenheit der Lehrenden und schlägt sich bis zur Kursqualität durch.

 

Die zweite Weiterentwicklung braucht es bei der Maßnahmenevaluierung. In der wirkungsorientierten Folgenabschätzung wird eine interne Evaluierung im Jahr 2022 angekündigt. Als Evaluierungsunterlagen werden Daten aus dem Data Warehouse des AMS, Datenanalyse und theoriegeleitete Dateninterpretation angeführt. Gerade durch die drei verschiedenen Zielgruppen und die Maßnahmenkombinationen bedarf es einer Wirkungsanalyse nach spätestens zwei Jahren Umsetzung. Des Weiteren sollen innovative Pilotprojekte weiter ausgebaut werden.

 

Beim dritten Aspekt für die Weiterentwicklung geht es um die nachhaltige Finanzierung. Um die Maßnahmen des verpflichtenden Integrationsjahres flächendeckend anzubieten und auch die Maßnahmenbreite aufrechtzuhalten ist eine ausreichende Ressourcenausstattung wesentlich. Das Programmangebot besteht sich allerdings „nach Maßgabe vorhandener finanzieller und organisatorischer Ressourcen“ (IJG, §1). Für den Beginn sind Kapazitäten für 15.000 TeilnehmerInnen pro Jahr berechnet. Sollte die Bezeichnung „verpflichtend“ allerdings beibehalten und auch so kommuniziert werden, braucht es eine gesicherte Budgetierung. Nur so kann eine flächendeckende Angebotsstruktur gewährleistet werden und die Teilnahme sich in Richtung eines Rechtsanspruchs entwickeln. Denn auch die Integrationspolitik muss sich mit all ihren Maßnahmen verpflichten.

 

Durch eine von den Grünen eingebrachte und von SPÖ und ÖVP unterstützte Ausschussfeststellung wurde klargestellt, dass die im Gesetz angeführten Arbeitstrainings keine „Null Euro Jobs“ darstellen. Es besteht kein Arbeitszwang bzw. keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung für die TeilnehmerInnen des verpflichtenden Integrationsjahrs. Die Ausschussfeststellung hebt den „Charakter einer Weiterbildung, die auf den bereits bestehenden Qualifikationen aufbaut und der Vorbereitung einer Integration in den Arbeitsmarkt oder einer weiterführenden Ausbildung dient“ hervor.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens, jedoch spätestens bis September 2017, einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, der folgende Maßnahmen vorsieht:

·        die tatsächliche Verbesserung der Anerkennung von formellen und informellen Kompetenzen und Qualifikationen um Lohndumping zu verhindern, Vereinfachung der Berufszugänge durch Öffnung aller Lehrberufe für jugendliche AsylwerberInnen, erleichterte Möglichkeiten des Nachholens von Ausbildungsabschlüssen (z.B. außerordentliche Lehrabschlussprüfungen),

·        bessere Entlohnung der DeutschlehrerInnen, die Sprachkurse im Rahmen des verpflichtenden Integrationsjahres abhalten,

·        eine „Deutsch als Zweitsprache“- Ausbildungsinitiative für Lehrkräfte damit langfristig der Bedarf an qualifizierten DeutschlehrerInnen gesichert ist,

·        eine erste Evaluierung spätestens im Jahr 2020, sowie eine Bündelung und wissenschaftliche Aufbereitung der Erkenntnisse aus den experimentellen Pilotprojekten,

·        und die Sicherstellung der Budgetmittel um eine flächendeckende und qualitative Angebotsstruktur zu gewährleisten und in den Projekten und Maßnahmen faire Entlohnung für die Beschäftigten zu garantieren.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.