2115/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.04.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Denkmalschutz

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Kernaufgabe von Denkmalschutz ist es, bewegliche und unbewegliche Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung im öffentlichen Interesse zu erhalten. Nur deckt sich das öffentliche Interesse nicht immer mit den privatwirtschaftlichen Interessen von Eigentümern denkmalgeschützter Gebäude.

 

Bei teuren Dachausbauten oder Neubauplänen stellt der Denkmalschutz ein unbequemes Hindernis dar. Allerdings fehlen ihm in der Auseinandersetzung mit kommerziellen Interessen effiziente Schutzinstrumente.

 

Eine Taktik Denkmalschutzbestimmungen zu umgehen ist, ein geschütztes Gebäude derart verfallen zu lassen, dass es trotz Denkmalschutz nicht mehr zu retten ist und entgegen dem festgestellten öffentlichen Interesse abgerissen werden muss. Danach kann ein neues, gewinnbringendes Gebäude errichtet werden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien wird ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, die den Erhalt denkmalgeschützter Objekte auch gegen privatwirtschaftliche Profitinteressen sicherstellen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.