2116/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.04.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einführung von bundeseinheitlichen Herbstferien

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Von Schule zu Schule, von Bundesland zu Bundesland sind die Ferien und schulfreien Tage unterschiedlich geregelt. Die schulautonom freien Tage, die Tage des Landespatrons und einige traditionell schulfreie Tage, wie der 2. November und die Dienstage nach Ostern und Pfingsten, die jedoch generell Arbeitstage sind, stellen Familien vor große organisatorische Herausforderungen.

 

Es sind nicht pädagogische Erwägungen, sondern historische, traditionelle und wirtschaftliche Gründe, die zur aktuellen Ferienordnung geführt haben, mit inzwischen vielfach negativen Folgen. Das betrifft einerseits die Betreuungssituation jüngerer Schulkinder als auch die Verteilung von Unterrichts- und Erholungsphasen, die derzeit sehr ungünstig erfolgt.

 

ExpertInnen fordern immer wieder die Einführung von Herbstferien, um den SchülerInnen eine echte Erholung in der langen Arbeitsphase zwischen Schulbeginn und Weihnachten zu ermöglichen. In Vorarlberg wurde diese Regelung (unter Verzicht auf die schulfreien Dienstage nach Ostern und Pfingsten) bereits umgesetzt.

 

Die Diskussion selbst ist nicht neu. Schon im Jahr 1996, ein Jahr nach Einführung der schulautonomen Tage, hat der SPÖ-Abgeordnete Emmerich Schwemlein eine Anfrage[1] an die damalige ÖVP-Bildungsministerin Elisabeth Gehrer gestellt, ob es nicht sinnvoll wäre, einheitliche Herbstferien und damit eine Erholungsphase zwischen September und Weihnachten einzuführen. Er setzte sich bereits damals für einen Unterrichtsrhythmus von sechs bis acht Wochen ein. 

 

Zwanzig Jahre später ist auch in der ÖVP die Erkenntnis gereift, dass die viermonatige Lernzeit von September bis Weihnachten eine große Belastung für die Schülerinnen und Schüler darstellt. Familienministerin Sophie Karmasin[2] verweist auf Aussagen von Dr. Christiane Spiel, wonach Herbstferien lernpsychologisch sinnvoll wären.

 

Aus einer solchen Regelung würden sich weitere Vorteile für Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern ergeben. So würden im Sommersemester mehr Lerntage zur Verfügung stehen, was zu einer Entlastung der SchülerInnen in der stressigen Prüfungszeit beiträgt. Für Eltern bedeuten Herbstferien eine deutlich bessere Planbarkeit, insbesondere, wenn sie Kinder an verschiedenen Schulen mit unterschiedlich gesetzten schulautonomen Tagen haben.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesministerin für Bildung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Neuregelung der Ferienzeiten zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Diese soll folgende Anforderungen erfüllen:

 

·        Rhythmisierung der Unterrichts- und Erholungsphasen nach pädagogischen Gesichtspunkten

·        Jährliche Herbstferien in der Zeit von Ende Oktober bis Anfang November

·        Neuregelung und Harmonisierung der schulautonomen Tage

·        Schaffung von Betreuungsangeboten für PflichtschülerInnen an unterrichtsfreien Tagen, die reguläre Werktage sind

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.

 



[1] Anfrage 1423/J Emmerich Schwemlein an BM Gehrer vom 31.10.1996 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX/J/J_01423/index.shtml

[2] OTS des Bundesministeriums für Familie und Jugend vom 18. April 2017 https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170418_OTS0089/karmasin-bundeseinheitliche-herbstferien-zum-wohl-der-kinder