2121/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 26.04.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Karin Doppelbauer, Kollegin und Kollegen
betreffend Nein zu türkischem Todesstrafen-Referendum in Österreich
Infolge der Diskussion rund um
Wahlkampfauftritte türkischer Politiker in Österreich im Zuge des
jüngsten türkische Verfassungsreferendums wird eine Änderung des
Versammlungsrechts vorgeschlagen. Angesichts eines möglichen
türkischen Referendums über die Einführung der Todesstrafe ist
der Umgang der Bundesregierung mit der Austragung türkischer Innenpolitik
in Österreich in diesem konkreten Thema bereits im Vorfeld und über
Fragen des Versammlungsrechts hinausgehend klarzustellen.
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan sprach sich in der
jüngsten Vergangenheit wiederholt für die Abhaltung eines Referendums
über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei aus.
Wenn das Volk die Todesstrafe wolle, dann sei es damit getan, wird
Präsident Erdogan zitiert.
Die Todesstrafe widerspricht den Grundfesten des europäischen und
österreichischen Wertekanons und der prinzipiellen Achtung des Lebens. Sie
ist als unmenschliche und grausame Sanktion abzulehnen. In Österreich kann
die Frage ihrer Wiedereinführung nicht zur Diskussion stehen.
Nicht zuletzt deshalb war ihre Abschaffung integrale Bedingung der Aufnahme von
Beitrittsgesprächen mit der Türkei im Jahr 2004.
Die Republik Österreich muss in dieser fundamentalen Frage klar zu ihrer
Werthaltung stehen.
Die Durchführung eines Referendums über ihre Wiedereinführung
der Todesstrafe in der Türkei in Österreich und der EU ist deshalb
keinesfalls zu tolerieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres sowie der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass die Durchführung eines Referendums über die Einführung der Todesstrafe in der Türkei auf österreichischem Staatsgebiet nicht stattfindet. Darüber hinaus wird die Bundesregierung, insbesondere der Außenminister, aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ein solches Referendum innerhalb der EU nicht stattfindet."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.