2124/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.04.2017
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Carmen Schimanek

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Erhebung anonymisierter statistischer Daten in Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen

 

 

Schwangerschaftsabbrüche stellen enorme psychische und physische Belastungen für die Betroffenen dar.

In vielen Fällen leiden die Mütter, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, unter anderem am so genannten Post-Abortion-Syndrom. Dieses Syndrom kann als eine Form der Posttraumatischen Belastungsstörung bezeichnet werden. In diesem Zusammenhang können unter anderem Schlafstörungen, Alpträume, Angststörungen, Angst- und Panikattacken, Schuldkomplexe etc. auftreten.

 

Daher wird seit Jahren in Österreich die Frage der Einführung von Statistiken über Schwangerschaftsabbrüche diskutiert, die unter anderem als Grundlage für eine entsprechende Hilfe für die Betroffenen bzw. als Basis für Prävention dienen sollen.

 

Wie einer vom Österreichischen Institut für Familienforschung im August des Vorjahres erstellten Stellungnahme zur Erhebung statistischer Daten im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich zu entnehmen ist, zählt Österreich zu den wenigen Ländern in Europa, die bislang keine Statistik zu Schwangerschaftsabbrüchen führen, und wäre die Einführung einer solchen Statistik jedenfalls zu begrüßen.

Diese Ansicht teilt auch das Bundesministerium für Familien und Jugend in einer entsprechenden Stellungnahme vom Oktober 2015, in welcher es unter anderem heißt:

„Für die Beurteilung/Messung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Prävention ungewollter Schwangerschaften und daraus resultierender Schwangerschafts-abbrüche wird eine derartige Maßnahme durchaus als sinnvoll erachtet. (…) Die Einführung einer anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und die daraus gewonnenen Informationen können dazu beitragen, dass mehr Präventionsmaßnahmen und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote für ungeplante/ungewollte Schwangerschaften entwickelt werden.“

 

Welche Bedeutung die Einführung entsprechender Daten hat, zeigt das Beispiel Deutschland, auf welches in der genannten Stellungnahme des Bundesministeriums für Familien und Jugend wie folgt hingewiesen wird:

„In Deutschland lässt sich in den letzten Jahren anhand von Statistiken ein kontinuierlicher Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche insgesamt vor allem aber in der Altersgruppe der 18 bis unter 25-Jährigen nachweisen, wodurch auch positive Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der dortigen präventiven/begleitenden Maßnahmen gezogen werden können.“

 

Seit Jahren bringen daher wir Freiheitliche entsprechende Anträge mit der Zielsetzung der Erhebung von statistischen Daten zu Schwangerschaftsabbrüchen ein, die aber regelmäßig von ÖVP und SPÖ abgelehnt bzw. vertagt wurden.

Dies obwohl es in der Vergangenheit auch beispielsweise gerade von Seiten der ÖVP immer wieder Vorstöße in diese Richtung gab: „Die Ex-ÖVP-Familienstaatssekretärin Christine Marek forderte einst eine statistische Erfassung und scheiterte an Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ).“ Die Presse vom 11. Juli 2013

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Grundlage für die Durchführung einer anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche als ein sinnvolles Mittel bietet, um Maßnahmen zur Prävention ungewollter Schwangerschaften hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren bzw. um mithilfe dieser Informationsgrundlage verbesserte Rahmenbedingungen für werdende Eltern, insbesondere schwangere Frauen, wie etwa bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung schaffen zu können.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung dieses Antrages an den Familienausschuss gebeten.