2127/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.04.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten MMMag. Dr. Kassegger, DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Heta-Millionen für Forschung

 

Der Rechnungshof stellte bereits in seinem Bericht 2014/15 fest: „Die Zielsetzung einer nachhaltigen und budgetunabhängigen Finanzierung von Forschungsvorhaben erreichte die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung nur eingeschränkt, weil die ursprünglich angestrebte Höhe der der Nationalstiftung zufließenden Mittel (rd. 125 Mio. EUR jährlich) nur in den Jahren 2004 bis 2006 erzielt wurde. In den Folgejahren bis 2013 blieben diese Mittelzuwendungen deutlich hinter den Erwartungen zurück und schwankten — bedingt durch das Konzept einer Förderung von Forschungsvorhaben aus Zinserträgen — zudem stark.

 

Laut Rat für Forschung und Technologieentwicklung (RFT) stünden für 2017  nicht einmal mehr zehn Millionen Euro zur Verfügung, weshalb bei der Stiftungsrats-Sitzung Anfang Dezember keine Vergabeentscheidungen getroffen wurden.

Sowohl eine Zusatzdotierung durch das Finanzministerium als auch eine in Aussicht gestellte Ausschüttung von Mitteln aus der Bankenabgabe seien 2016 ausgeblieben, warnt der RFT. "Das bedeutet eine eklatante Unterdotierung von 19,9 Millionen Euro für 2016 und derzeit in Aussicht gestellte acht Mio. Euro für 2017." Aber auch mit Bankenabgabe und Österreich-Fonds würden die ursprünglich angepeilten Mittel nicht erreicht.

 

Diese fehlenden Mittel könnten leicht aus den Erträgen der von der Heta bei der Nationalbank deponierten acht Milliarden Euro, für die „Strafzinsen“ einbehalten werden, kompensiert werden. Laut Berechnungen des Standards (http://derstandard.at/2000055187726/Heta-Acht-Milliarden-Euro-zu-Negativzinsen-veranlagt) wären das beim 0,4 Prozent Zinsen jährlich 32 Millionen Euro.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie werden aufgefordert, die Erträge der Nationalbank durch die Strafzinsen für die Heta-Milliarden für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den FIT-Ausschuss ersucht.