2128/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.04.2017
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EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten Herbert Kickl, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Einführung eines transparenten Lohnzettels

 

§ 78 Abs. 5 EStG regelt die Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer spätestens mit der Lohnzahlung für den Lohnzahlungszeitraum eine Abrechnung für den im Kalendermonat ausbezahlten Arbeitslohn auszuhändigen. Diese Abrechnung hat zumindest folgende Angaben zu enthalten: Bruttobezüge gemäß § 25 EStG, die Beitragsgrundlage für Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a, Z 4 und 5 EStG, Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a, Z 4 und 5 EStG, die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Lohnsteuer, die Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse (§ 26 Z 7 lit. d EStG) und den geleisteten Beitrag und die Lohnsteuer.

 

Gefordert ist die verpflichtete Aufschlüsselung aller Arbeitgeberbeiträge sowie der Sozialversicherungsbeiträge, der freiwilligen Versicherungsleistungen und sonstiger Lohnbestandteile am Lohnzettel. Durch diese Maßnahme kommt es zu mehr Transparenz für die Arbeitnehmer und zu mehr Verständnis für die Leistungen der Arbeitgeber.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Einführung eines transparenten Lohnzettels vorsieht.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.