2129/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 26.04.2017
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Entschliessungsantrag

§ 55 GOG-NR

 

der Abgeordneten KO Strache, Kickl, Dr. W.Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter

betreffend Aussetzung der Einbürgerungen von Türken und Überprüfung der Einbürgerungen von Türken der letzten 15 Jahre

 

 

Am 16. April 2017 wurde in der Türkei ein Verfassungsreferendum durchgeführt. Um dies wahlkampftechnisch zu bewerben, versuchen seit einiger Zeit verschiedene türkische Politiker die in Europa lebenden türkischen („Doppel“-)Staatsbürger für die Wahl zu begeistern. Dass solche Auftritte ausufern und eskalieren können und somit die öffentliche Sicherheit und das öffentliche Wohl gefährden, ist aus vergangenen Zeiten bekannt. Die zur Wahl aufgerufenen türkischen Staatsbürger dürften aber laut österreichischem Staatsbürgerschaftsgesetz gar keine türkische Staatsbürgerschaft mehr besitzen, denn die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist einem Fremden nur möglich, wenn er das Ausscheiden aus dem Verband seines bisherigen Heimatstaates nachweist. Im Staatsbürgerschaftsgesetz regelt § 26 den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft. So wird die österreichische Staatsbürgerschaft verloren durch den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit.“ Dadurch wären theoretisch all jene türkischen Staatsbürger, die nach der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft wieder ihre alte türkische Staatsbürgerschaft angenommen haben, automatisch keine österreichischen Staatsbürger mehr.

 

Der OTS017 vom 17. April 2017 war zu entnehmen, dass rund 2,9 Millionen beim Verfassungsreferendum Stimmberechtigte außerhalb der Türkei leben. In Deutschland waren 1,43 Mio. wahlberechtigte Türken registriert, in Frankreich 326.000, in den Niederlanden 253.000, in Belgien 138.000 und in Österreich 108.561. In den Ländern mit hohem Gastarbeiter-Anteil fiel die Zustimmung beim Referendum durchwegs deutlich höher aus als in der Türkei selbst: Deutschland 63%, Frankreich 65%, Niederlande 71%, Belgien 75% und Österreich 73%.

 

Aus dem Ergebnis des türkischen Verfassungsreferendums müssen jetzt die richtigen Schlüsse für Österreich gezogen werden. Die autokratische Entwicklung in der Türkei und die offensichtliche Einschränkung der Menschenrechte in diesem islamistischen System scheinen für eine große Zahl der in Österreich lebenden Türken attraktiver zu sein, als die hier geltenden demokratischen Usancen, Werte und Grundrechte. Dies zeigt ein klares Versagen der Integration dieser neuen Staatsbürger. Als Sofortmaßnahme muss jedenfalls die Rechtsgrundlage für ein Aussetzen aller türkischen Einbürgerungen auf unbestimmte Zeit geschaffen werden. Jede weitere Zuwanderung aus der Türkei verschärft die Situation.

 

Neben der Aussetzung der türkischen Einbürgerungen ist auch vom Bundesministerium für Inneres in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Task-Force einzurichten, die sich der Einbürgerungen der Türken in den vergangenen 15 Jahren annimmt. Jeder einzelne Fall muss genau geprüft werden und dabei sowohl die Rechtsgrundlage der Einbürgerung, aber auch die Möglichkeit der illegalen „Doppelstaatsbürgerschaft“ kontrolliert werden. Dies dürfte einfacher als gedacht sein, da laut Krone vom 21.4.2017 Namenslisten mit Doppelstaatsbürgern aufgetaucht sind.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Entwurf zum Staatsbürgerschaftsgesetz zuzuleiten welcher die Aussetzung der Einbürgerungen von Türken beinhaltet.

Des Weiteren wird der Bundesminister für Inneres aufgefordert, eine Task Force zur Überprüfung der Einbürgerungen von Türken der letzten 15 Jahre, vor allem in Hinblick auf die illegale Wiedererlangung der türkischen Staatsangehörigkeit, einzurichten.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.