2130/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 27.04.2017
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hagen
Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen“
Bereits in den frühen siebziger Jahren wurde die derzeit erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf österreichischen Autobahnen mit 130 km/h fixiert, ohne dabei Rücksicht auf jedwede Ver-kehrs- und Wetterverhältnisse zu nehmen. Darüber hinaus können die Fahrbahnbeschaffen-heit sowie die Sicherheitsausrüstung der Fahrzeuge von damals mit dem aktuellen Standard nicht mehr verglichen werden.
Ferner wird durch den Einsatz der technischen Möglichkeiten der Informations- und Kommu-nikationstechnologien für ein besseres Verkehrsmanagement die Sicherheit auf Österreichs Straßen erhöht. Denn durch eine detaillierte Analyse des Verkehrszustandes wird sichergestellt, dass die Verkehrsteilnehmer über alle Vorkommnisse rechtzeitig und richtig informiert werden können. Für das hochrangige Straßennetz besteht seit Ende 2014 die Ereignisdaten-bank der ASFINAG. Sie ermöglicht das rasche Aufnehmen und Verarbeiten von Vorfällen und Verkehrszuständen und bildet Grundlage für zeitnahe Information über sicherheitskritische Er-eignisse auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen.
Überdies haben
Erfahrungen gezeigt, dass Verkehrsteilnehmer die Höchstgeschwindigkeit
von 130 km/h - bei perfekten Verkehrs- und Wetterverhältnissen –
im nicht unerheblichen Aus-
maß missachten. Eine Erhöhung der erlaubten
Höchstgeschwindigkeit bei Idealbedingungen würde diesfalls auch dazu
führen, dass die Verkehrsteilnehmer, die die Höchstgeschwindigkeit um
rund 20 % überschreiten, nicht gleich übermäßig sanktioniert
werden.
Zusätzlich kann angeführt werden, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Ver-kehrstoten und höherer Geschwindigkeit auf Autobahnen derzeit nicht abschließen hergestellt werden kann. Vergleicht man etwa Deutschland, wo eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen gilt, und Österreich, so hatte Österreich im Jahr 2014 je eine Million Einwohner mehr Verkehrstote als Deutschland.[1]
Ungeachtet dessen ist natürlich die Verkehrssicherheit und Gesundheit der Bevölkerung von größter Wichtigkeit, weshalb es künftig ebenfalls verstärkt möglich sein soll, dass die Höchstgeschwindigkeit bei schlechten Wetterbedingungen oder hohem Verkehrsaufkommen nach unten korrigiert werden kann. Im Umkehrschluss soll jedoch bei Idealbedingungen (besten Wetterbedingungen und ausgezeichneten Straßenverhältnisse) eine höhere Höchstgeschwindigkeit zuzulassen werden.
Vergleicht man
außerdem die Zahlen hinsichtlich des Verkehrsaufkommens von 1950 mit
2006, lässt sich erkennen, dass die Österreicher 1950 noch
durchschnittlich 8 km/Tag und 2006 bereits 39 km/Tag zurücklegten, wobei
das Verkehrsaufkommen in Europa jährlich zwischen zwei und drei Prozent
steigen wird. Das ständig wachsende Verkehrsaufkommen führt dazu,
dass im Jahr 2020 die Österreicher nahezu rund 45 km/Tag zurücklegen
werden. Diesfalls muss der künftige Verkehrsfluss ebenfalls mittels
Geschwindigkeitsanpassungen opti-
miert werden, zumal eine ausschließliche Konzentration auf den Ausbau der
Verkehrsinfrastruktur nicht ausreichen wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche in Österreich für be-stimmte Kraftfahrzeuge eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h auf dreispurigen Autobahnen bei günstigen Verkehrs- und Wetterverhältnissen vorsieht.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.
[1] http://www.spiegel.de/auto/aktuell/unfallstatistik-zahl-der-verkehrstoten-in-der-eu-2014-a-1025320.html (19.04.2017)