2132/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.04.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend freier und offener Hochschulzugang

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UNO, den Österreich 1978 ratifiziert hat, ist das Menschenrecht auf Bildung festgehalten. Es erstreckt sich nicht nur auf das Recht, Lesen und Schreiben zu Lernen, sondern auch auf das Recht zu studieren.

 

In den 70er-Jahren wurde die Idee des freien und offenen Hochschulzugangs zielstrebig verfolgt: akademische Bildung sollte für alle, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder sozialem Hintergrund zugänglich gemacht werden. Jahrzehntelang war das auch der leitende Grundsatz in der Hochschulpolitik der SPÖ – das ist nun Geschichte.

 

Mit dem kürzlich präsentierten Studienplatzfinanzierungs-Modell ist vorgesehen, Zugangsbeschränkungen in allen Fächern zu ermöglichen. In den Rechtswissenschaften sollen beispielsweise fast 40 Prozent der Studienplätze gestrichen werden. Damit wird tausenden Schüler_innen die Tür zur Universität vor der Nase zugeschlagen.

 

Österreich hat die zweitniedrigste Akademiker_innenquote innerhalb der OECD. Statt Modelle zu entwickeln, die darauf abzielen Studieninteressierte vom Studium abzuhalten, muss sich die Regierung darum bemühen, dass jene, die ein Studium beginnen, dieses auch erfolgreich abschließen können.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für den freien und offenen Hochschulzugang einzusetzen, den Ausbau von Zugangsbeschränkungen zu unterlassen und mit dem Rückbau bisheriger Zugangsbeschränkungen umgehend zu beginnen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss  vorgeschlagen.