2134/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.04.2017
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Entschließungsantrag

 

 

 

der Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Kennzeichnung von Fleisch mittels Genusstauglichkeitsstempel“

 

 

Die gemäß den europäischen und nationalen gesetzlichen Vorgaben in Österreich durchzuführenden Fleischkontrollen und Bestätigungsvermerke mittels „Genusstauglichkeitsstempel“ stiften unter Produzenten und Konsumenten in immer vermehrtem Maße Verwirrung und Unmut. Nicht zuletzt aufgrund des Umstandes, dass mit der „AT-Genusstauglichkeits-Auslobung“ die tatsächliche Herkunft des Fleisches oft verschleiert wird, da der Stempel mit den Initialen „AT“ eine österreichische Herkunft suggeriert, die in der Praxis nicht gegeben ist bzw. falsch interpretiert wird.

 

Es erhalten bekanntlich alle geschlachteten Nutztiere an den heimischen Schlachthöfen, auch wenn sie aus dem Ausland stammen, die gleiche Klassifizierung mit dem so genannten AT-Stempel (Genusstauglichkeitsstempel).

 

Dieser Umstand ist im hohen Maße dazu geeignet, bei vielen Lebensmitteln tierischen Ursprungs bzw. bei weiterverarbeiteten Lebensmitteln (speziell bei Convenience-Ware) den Konsumentinnen und Konsumenten eine durchgehende Herkunft aus Österreich zu suggerieren, die tatsächlich sehr oft gar nicht gegeben ist bzw. nur auf einer innerhalb Österreichs erfolgten Schlachtung des Tieres oder auch einer Endfertigung, Verarbeitung oder Verpackung beruht. Über bleiben bei dieser „amtlichen Täuschung“ die irritierten und verunsicherten Konsumenten.

 

Es muss endlich gelingen, die Konsumenten von der tatsächlichen Landesherkunft der lebensmittelliefernden Nutztiere zu informieren, die „Verösterreichisierung“ ausländischer Grundstoffe samt Quasi-Auslobung als österreichische Qualität muss endlich aufhören.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, die sicherstellen, dass ausschließlich Qualitätsfleisch österreichischer Herkunft – sprich (Frisch-) Fleisch von Nutztieren, die in Österreich geboren, in Österreich aufgewachsen und in Österreich geschlachtet worden sind – mit dem AT-Genusstauglichkeitsstempel versehen wird. Bei Tieren, die im Ausland geboren und aufgewachsen sind, aber in Österreich geschlachtet wurden, soll die Genusstauglichkeit mit einem Stempel des Herkunftslandes zertifiziert werden (z.B. PL für Polen, DK für Dänemark, usw.).“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landwirtschaftsausschuss vorgeschlagen.