2135/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.04.2017
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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Harald Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Palmöl-Freiheit des AMA-Gütesiegels

Das AMA-Gütesiegel verspricht den Konsumentinnen und Konsumenten oft mehr, als es hält und signalisiert den Käufern auf den ersten Blick eine falsche Qualität. Das AMA-Gütesiegel gewährleistet weder eine Garantie auf Gentechnikfreiheit, noch auf 100% Inhaltsstoffe aus Österreich und schon gar nicht auf Palmöl-Freiheit.

Die Verwendung von Palmöl wird nicht nur von Umweltorganisationen oft kritisiert (siehe unter anderem https://www.regenwald.org/themen/palmoel/fragen-und-antworten#start), auch die negative Wirkung auf die menschliche Gesundheit steht stark im Fokus (siehe http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/160503a).

Ein weiteres wichtiges Argument ist, dass der steigende Verbrauch von Palmöl den heimischen Milch-Fett-Markt zunehmend verdrängt.

Die derzeitigen Lebensmittelkennzeichnungen sowohl durch staatliche Gütesiegel als auch durch private Handelsfirmen führen zu einer massiven Verunsicherung und Verwirrung der Konsumenten – vor allem jene, die die heimische Landwirtschaft fördern und die heimischen Produkte kaufen möchten.

Um die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten davor zu schützen, Lebensmittel zu kaufen, welche Palmöl als Inhaltsstoff haben, sollte die AMA-Gütesiegel-Kennzeichnung nur auf jenen Lebensmitteln angebracht werden, welche auch wirklich zu 100 % frei von Palmöl sind.

Um für Konsumenten Transparenz, Klarheit und Sicherheit zu schaffen, stellen die unterfertigten Abgeordneten in diesem Zusammenhang folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, eine Überarbeitung der AMA-Gütesiegel-Richtlinien dahingehend zu veranlassen, dass das AMA-Gütesiegel - neben den derzeitig bestehenden Standards - zusätzlich 100% Palmöl-Freiheit garantiert.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ersucht.