2139/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.04.2017
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Internetfähiges Spielzeug

 

Internetfähiges Spielzeug, also Puppen oder auch Roboter bzw. Stofftiere, die via Bluetooth mit dem Internet verbunden sind und dann direkt mit den Kindern kommunizieren können, sind gerade sehr populär. Allerdings ist auch Vorsicht angebracht: Verbraucherschützer kritisieren die Spionfunktion der Puppe bzw. des Spielzeugs. Alle Daten, welche die Kinder dem Spielzeug überliefern, werden aufgezeichnet und an Dritte weitergegeben, was aus datenschutzrechtlicher Hinsicht schwer bedenklich erscheint.

Auch ist das Spielzeug auf Schleichwerbung programmiert. Dann wären da noch die EU-rechtswidrigen Nutzungsbedingungen. Kunden müssen vor Gebrauch erlauben, dass die Nutzungsbedingungen später ohne ihr Wissen geändert werden (können). Da das Spielzeug über ein Mikrophon, Spracherkennung und Netzwerkzugang verfügt, ist es auch möglich, dass sich Fremde reinhacken und Kontakt mit dem Kind über das Spielzeug aufnehmen.

 

In Deutschland wurde der Verkauf und der Besitz von „Cayla“, der bekanntesten internetfähigen Puppe, verboten. Auch die gemeinsame Forschungsstelle der EU-Kommission (JRC) hat die Auswirkungen und Risiken von internetfähigem Spielzeug analysiert und kommt zu dem Schluss, dass es hier mehr Kontrolle hinsichtlich IT-Sicherheit und Privatsphäre bedürfe. Kognitive, sozio-emotionale und moralische Auswirkungen auf die Kinder durch derartiges Spielzeug sei dabei nicht untersucht worden. Ferner stellt sich nicht zuletzt auch die Frage nach der Belastung durch elektromagnetischen Strahlen (Elektrosmog).

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, eine Studie hinsichtlich Datenschutz bzw. IT-Sicherheit, Rechtskonformität von Nutzungsbedingungen und Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung in Auftrag zu geben und dem Nationalrat zuzuleiten.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.