2141/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.04.2017
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Smart Meter

 

Künftig soll unser Stromverbrauch durch sogenannte Smart Meter gemessen werden. Der Einsatz dieser vermeintlich intelligenten Stromzähler steckt allerdings noch in den Kinderschuhen, was zahlreiche Kritikpunkte demonstrieren:

 

·         Kritisiert werden Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Sicherheit. So könnten Zählerbetreiber für eine „weitergehende Nutzung der Daten durch Dritte“ Geld einnehmen. Auch lassen sich aus den Stromverbrauchsdaten dank statistischer Vergleiche Rückschlüsse auf Verhaltensweisen der im Haushalt lebenden Personen ziehen.

·         Smart Meter öffnen weiters ein Einfallstor, durch welches Stromnetze manipuliert werden können.

·         Die intelligenten Stromzähler haben aktuell eine Lebenserwartung von 15 Jahren, sie müssen regelmäßig gewartet werden, was noch nicht näher definierte Kosten mit sich bringen wird. Auch der Datentransfers des Systems selbst an die Betreiber verursacht Kosten.

·         Kritisch gesehen werden auch Bedenken bezüglich der gesundheitlichen Auswirkungen von Elektrosmog. Während unabhängige Wissenschaftler und Experten seit Jahren davor warnen, wird dies von offizieller Seite verharmlost.

·         Weltweite Erfahrungen mit Smart Meter beweisen, dass diese Systeme immer wieder überhitzen, anfangen zu brennen oder gar explodieren.

·         Auch die Genauigkeit der Messwerte scheint hinterfragungswürdig, wie u.a. eine Studie der Universität Twente zu Tage brachte. Ähnliche Erfahrungen wurden auch in den USA gemacht.

·         Konsumenten haben kein generelles Widerspruchsrecht gegen den Einbau von Smart Meter. Sie haben zwar die Möglichkeit dem Netzbetreiber ihren Opt-Out- Wunsch mitzuteilen, allerdings liegt es am Netzbetreiber, wie mit diesem Wunsch umgegangen wird. Während die E-Control von einer Opt-Out-Quote „im Promillbereich“ spricht, hat man bei der EVN im Testbetrieb bis zu 30 Prozent registriert.

·         Nachdem sich Österreich zu einem Zwangsumtausch der Zähler von 95 Prozent verpflichtet hat, stellt sich die Frage, was passiert, wenn mehr als 5 Prozent einen solchen ablehnen. Weder Gesetzgeber, noch die Regulierungsbehörde E-Control haben sich damit bis dato auseinandergesetzt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden


Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird unter Einbindung weiterer zuständiger Mitglieder der Bundesregierung ersucht, eine umfassende Prüfung der Praxistauglichkeit von Smart Meter hinsichtlich offener Opt-Out- Rechtsfragen, gesundheitlicher Auswirkungen durch Elektrosmog, Datenschutz, Gefahrenpotential durch Überhitzung, fehlerhaften Messdaten und versteckten Kosten zu veranlassen. Ferner soll eine Smart-Meter Ombudsstelle eingerichtet werden, um den Konsumenten eine Anlaufstelle bei Problemen mit Smart Meter zu bieten.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.