2143/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.05.2017
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Einführung einer 1-Tages-Vignette“

 

In Österreich werden derzeit Vignetten mit Gültigkeitszeiträumen von zehn Tagen, zwei Monaten und einem Jahr angeboten. Eine etwaige künftige Einführung einer 1-Tages-Vignette wurde im Zuge der Ausschussdebatte sowie der nachfolgenden Plenarsitzung, in der die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz betreffend die Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (insbesondere in Hinblick auf die digitale Vignette) verhandelt wurde, näher erörtert.

In der Vergangenheit wurde seitens der ASFINAG die Notwendigkeit der Produktion von einer Klebevignette mit der Gültigkeitsdauer von zehn Tagen damit argumentiert, dass die Höhe der Produktionskosten die Herstellung von 1-Tages- bzw. 3-Tages-Klebevignetten, insbesondere in Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, nicht zulasse. Zumal künftig digitale Vignetten verwendet werden können, ist diese Argumentationslinie in Bezug auf eine geringere „Tagesstückelung“ nicht mehr vertretbar, denn der Käufer registriert über die Website der ASFINAG oder die entsprechende Smartphone-App das passende Fahrzeugkennzeichen in das ASFINAG Mautsystem, wählt den gewünschten Gültigkeitszeitraum aus und bezahlt.

Im Zusammenhang mit der Diskussion bezüglich der Beendigung der Mautfreiheit auf der Inntal-Autobahn zwischen Kufstein-Süd und der Staatsgrenze warnten bereits 2013 die ÖVP-Landeshauptleute von Tirol und Salzburg, Günther Platter und Wilfried Haslauer, vor einem Rückgang des Tourismus, da die Mautkosten Urlauber abschrecken könnten.[1] Darüber hinaus muss davon ausgegangen werden, dass Kurzurlauber grenznaher Regionen auf das niederranginge Straßennetz ausweichen, um der Mauteinhebung zu entkommen.

Mit Blick auf Vorarlberg ergibt sich eine ähnliche Situation. Solange der Pfändertunnel der Rheintalautobahn (A 14) bei Bregenz einröhrig war, wurde befristet eine preisgünstige Korridorvignette angeboten, die mit Eröffnung der zweiten Tunnelröhre im Juli 2013 nicht mehr zum Kauf zur Verfügung stand. Für den Abschnitt zwischen Hohenems und Hörbranz kostete die 24-Stunden Korridorvignette pro Fahrtrichtung zwei Euro und somit deutlich weniger als die 10-Tages-Vignette, die die Fahrer nunmehr jedenfalls kaufen müssen, sogar wenn sie nur für kurze Zeit, etwa für eine Städtereise, in Vorarlberg aufhältig sind. Selbst wenn der fertiggestellte Pfändertunnel eine Entlastung an den Transitstrecken in der Bregenzer Innenstadt bedeutet, kommt es in den Ferienzeiten vor allem an Wochenenden weiterhin zu massiven Staus in Bregenz.[2] Diesen könnte man ebenfalls mit kürzeren Gültigkeitszeiträumen entgegnen. Selbst Alt-Bundeskanzler Faymann stand dem Vorschlag einer „Wochenendvignette“ in der Vergangenheit nicht gänzlich ablehnend gegenüber.[3] 

 

Für Touristen stellt die Mauteinhebung grundsätzlich nichts Neues dar, denn die meisten EU-Staaten erheben von den Autofahrern Gebühren für die Nutzung von Autobahnen, sei es für das gesamte Autobahnnetz, einzelne Abschnitte oder einzelne Straßenteile. Wenn Touristen jedoch das Gefühl haben, geschröpft zu werden, kann dies dazu führen, dass sie den Kurzurlaub lieber woanders verbringen. Bedenkt man, dass etwa in Tirol die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der Wintersaison 2015/2016 4,6 Tage[4] und in der Sommersaison 2016 3,7 Tage[5] sowie in Vorarlberg in der Wintersaison 2015/2016 4,2 Tage[6] und in der Sommersaison 2016 3,3 Tage[7] betrug, wird ersichtlich, dass die derzeitigen Gültigkeitszeiträume der Vignette im eklatantem Wiederspruch zu den Aufenthaltsdauern stehen und dem einen oder anderen Touristen der notwendige Kauf einer 10-Tages-Vignette selbst bei einem Kurzaufenthalt sauer aufstößt. Eine „Abwanderung“ von Touristen hätte massive Auswirkungen auf die oben genannten Tourismusregionen. Beispielsweise betrugen alleine in Tirol die Tagesausgaben der Gäste im Winter 2013/2014 Euro 137,- und im Sommer 2014 Euro 104,-[8]. In Vorarlberg schlugen sich die Tagesausgaben der Gäste im Winter 2015/2016 mit 149,- Euro und im Sommer 113,- Euro[9] zu Buche.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher die Einführung einer 1-Tages-Vignette vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.



[1] http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/584953_3-Tages-Vignette-fuers-Deutsche-Eck.html (18.04.2017)

[2] https://www.aomweb.apa.at/aom67/aom/text.htm?txtSession=CBvhC6HkqCGQeYonJT6cLQebpmYzr0QUfqwuV04o&hist=4&index=0&scrollPos=0#show&key=APA_20130914_APA0050&date=20130914 (18.04.2017)

[3] https://www.aomweb.apa.at/aom67/aom/text.htm?txtSession=CBvhC6HkqCGQeYonJT6cLQebpmYzr0QUfqwuV04o&hist=4&index=0&scrollPos=0#show&key=APA_20130914_APA0050&date=20130914 (18.04.2017)

[4] https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/statistik-budget/statistik/downloads/der_tourismus_im_winter_2015_2016.pdf (18.04.2017)

[5] http://presse.tirol.at/de/daten-zahlen-zum-tourismus-in-tirol/pr335467 (18.04.2017)

[6] http://www.vorarlberg.at/pdf/1_aktuellerstandderlfd_sa.pdf (18.04.2017)

[7] http://presse.vorarlberg.at/land/servlet/AttachmentServlet?action=show&id=29382 (18.04.2017)

[8] http://presse.tirol.at/de/daten-zahlen-zum-tourismus-in-tirol/pr335467 (18.04.2017)

[9] Auskunft Vorarlberg Tourismus GmbH (18.04.2017)