2144/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.05.2017
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Entschließungsantrag

 

 

 

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Einführung flexibler Vignetten für Motorräder“

 

In Österreich werden derzeit Vignetten mit Gültigkeitszeiträumen von zehn Tagen, zwei Monaten und einem Jahr angeboten. Eine etwaige künftige Einführung einer 1-Tages-Vignette wurde im Zuge der Ausschussdebatte sowie der nachfolgenden Plenarsitzung, in der die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz betreffend die Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (insbesondere in Hinblick auf die digitale Vignette) verhandelt wurde, näher erörtert.

In der Vergangenheit wurde seitens der ASFINAG die Notwendigkeit der Produktion von einer Klebevignette mit der Gültigkeitsdauer von zehn Tagen damit argumentiert, dass die Höhe der Produktionskosten die Herstellung von 1-Tages- bzw. 3-Tages-Klebevignetten, insbesondere in Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, nicht zulasse. Zumal künftig digitale Vignetten verwendet werden können, ist diese Argumentationslinie in Bezug auf eine geringere bzw. flexiblere „Tagesstückelung“ nicht mehr vertretbar, denn der Käufer registriert über die Website der ASFINAG oder die entsprechende Smartphone-App das passende Fahrzeugkennzeichen in das ASFINAG Mautsystem, wählt den gewünschten Gültigkeitszeitraum aus und bezahlt.

In Anbetracht der Tatsache, dass eine ganzjährige Nutzung des Motorrades auf Österreichs Autobahnen[1], insbesondere in Hinblick auf die Witterungsverhältnisse, nur unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen möglich ist und deshalb einige Motorradfahrer von einer ganzjährigen Nutzung Abstand nehmen, stellt sich die Frage nach der primären Sinnhaftigkeit einer Ganzjahresvignette. Eine Preisreduktion[2] alleine vermag dieses Spannungsverhältnis jedenfalls nicht zu lösen. Vielmehr muss es den Motorradfahrern erlaubt sein, eine Vignette entsprechend der „Motorradsaison“ zu kaufen, denn die derzeitigen Gültigkeitsdauern sind entweder zu kurz (10-Tages- bzw. 2-Monats-Vignette) oder zu lang (Jahresvignette).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher die Einführung von flexiblen Vignetten für Motorräder - entsprechend der Motorradsaison - vorsieht“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.

 



[1] Abhängig von der jeweiligen Region kann von einer regulären „Motorradsaison“ von März bis November ausgegangen werden.

[2] Im Vergleich zu Autos und Kfz bis 3,5 t hzG.