2147/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.05.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Selbstbestimmung und die volle Teilhabe an der Gesellschaft von Menschen mit Behinderung ist das oberste Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention. Österreich ist verpflichtet, wirksame und geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Menschen mit Behinderung in den vollen Genuss dieser Rechte kommen.

 

Das Persönliche Budget ist ein Instrument, das Menschen mit Behinderungen die selbstbestimmte Verwaltung von Assistenz- und Unterstützungsleistungen ermöglicht. Die Wünsche der Menschen mit Behinderungen stehen dabei im Vordergrund. Das Persönliche Budget ist für alle Menschen mit Behinderungen gedacht, unabhängig von der Höhe des Unterstützungs- und Assistenzbedarfs und unabhängig von der Art der Behinderung.

In einigen Ländern wie zum Beispiel Schweden gibt es bereits seit den 90er Jahren ein Persönliches Budget. Teilaspekte des Persönlichen Budgets sind in Österreich bereits in einigen Landesgesetzen umgesetzt, aber keine dieser Bestimmungen erfüllt die Intentionen des Persönlichen Budgets zur Gänze. In Tirol gibt es einen Modellversuch, der noch bis Ende Dezember 2017 läuft.

 

Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern machen es jedenfalls schwierig, einheitliche Standards zu etablieren. Auch ist die Flexibilität des Wohnorts nicht gesichert, da sich ein Wohnortwechsel zwischen den einzelnen Bundesländern nachteilig auswirken kann. Daher ist eine bundeseinheitliche Lösung Grundvoraussetzung. Die Einkommensunabhängigkeit ist bei Assistenz- und Unterstützungsleistungen wichtig, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Lebensbereichen gleichberechtigt sind.

 

Nach internationalen Grundsätzen muss das Persönliche Budget bundeseinheitlich, einkommensunabhängig, bedarfsgerecht, frei von Selbstbehalten, leicht zu beantragen und leicht abrechenbar sowie mit einem Rechtsanspruch versehen sein.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern nach internationalen Grundsätzen und unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderung ein Modell für ein Persönliches Budget auszuarbeiten und in das österreichische System zu implementieren. Dazu ist dem Nationalrat eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.