2148/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.05.2017
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Bundeseinheitliche Persönliche Assistenz unabhängig von der Art der Behinderung und der Pflegegeldstufe

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die von Österreich 2008 ratifiziert wurde,
enthält in Artikel 19 das Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in
die Gemeinschaft. Persönliche Assistenz ist dafür eine wichtige Voraussetzung.
2011 wurde im Nationalrat ein gemeinsamer Antrag zur Schaffung von
bundeseinheitlichen Regelungen im Bereich der Persönlichen Assistenz
beschlossen. Die daraufhin gegründete Bund-Länder-Arbeitsgruppe kam jedoch bis
jetzt zu keinem abschließendem Ergebnis.


Im Herbst 2013 wurde Österreich von der UNO einer Staatenprüfung betreffend die
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterzogen. Einer der
Hauptkritikpunkte war die fehlende Harmonisierung der unterschiedlichen
Regelungen der Persönlichen Assistenz in den Bundesländern.

Das UN-Komitee richtete an Österreich folgende Handlungsempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt, dass der Vertragsstaat sicherstellt, dass die Programme
persönlicher Assistenz ausreichende finanzielle Unterstützung bieten, um zu
gewährleisten, dass eine Person selbstbestimmt in der Gemeinschaft leben kann.
Der Ausschuss empfiehlt darüber hinaus, dass der Vertragsstaat seine Programme
persönlicher Assistenz harmonisieren und erweitern soll, indem er persönliche
Assistenz allen Personen mit intellektuellen und psychosozialen Behinderungen zur
Verfügung stellt.“

Derzeit sind jedoch in Österreich Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung von der Leistung der Persönlichen Assistenz ausgeschlossen, dies widerspricht klar der UN-Behindertenrechtskonvention. Auch die Voraussetzung einer bestimmten Pflegegeldstufe für die Gewährung der Persönlichen Assistenz schließt viele Menschen mit Behinderung von der Leistung aus.


Im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020, der Strategie der
österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist im Kapitel 6.3. „Persönliche Assistenz“ folgende
Maßnahme enthalten:
„Erarbeitung des Konzeptes für eine bundesweit einheitliche Regelung der
Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen unter Beteiligung von Menschen
mit Behinderungen“.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert,
in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen ein Konzept für eine bundesweit einheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen unabhängig von der Art der Behinderung und der Pflegegeldstufe auszuarbeiten. Dazu ist dem Nationalrat eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zur Beschlussfassung
vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.