2148/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 16.05.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde
betreffend Bundeseinheitliche Persönliche Assistenz unabhängig von der Art der Behinderung und der Pflegegeldstufe
BEGRÜNDUNG
Die
UN-Behindertenrechtskonvention, die von Österreich 2008 ratifiziert wurde,
enthält in Artikel 19 das
Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in
die Gemeinschaft. Persönliche
Assistenz ist dafür eine wichtige Voraussetzung.
2011 wurde im Nationalrat ein
gemeinsamer Antrag zur Schaffung von
bundeseinheitlichen Regelungen im
Bereich der Persönlichen Assistenz
beschlossen. Die daraufhin
gegründete Bund-Länder-Arbeitsgruppe kam jedoch bis
jetzt zu keinem
abschließendem Ergebnis.
Im Herbst 2013 wurde
Österreich von der UNO einer Staatenprüfung betreffend die
Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention unterzogen. Einer der
Hauptkritikpunkte war die fehlende
Harmonisierung der unterschiedlichen
Regelungen der Persönlichen
Assistenz in den Bundesländern.
Das UN-Komitee
richtete an Österreich folgende Handlungsempfehlung:
„Der Ausschuss empfiehlt, dass der Vertragsstaat
sicherstellt, dass die Programme
persönlicher Assistenz
ausreichende finanzielle Unterstützung bieten, um zu
gewährleisten, dass eine
Person selbstbestimmt in der Gemeinschaft leben kann.
Der Ausschuss empfiehlt
darüber hinaus, dass der Vertragsstaat seine Programme
persönlicher Assistenz
harmonisieren und erweitern soll, indem er persönliche
Assistenz allen Personen mit
intellektuellen und psychosozialen Behinderungen zur
Verfügung stellt.“
Derzeit sind jedoch in Österreich Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung von der Leistung der Persönlichen Assistenz ausgeschlossen, dies widerspricht klar der UN-Behindertenrechtskonvention. Auch die Voraussetzung einer bestimmten Pflegegeldstufe für die Gewährung der Persönlichen Assistenz schließt viele Menschen mit Behinderung von der Leistung aus.
Im Nationalen Aktionsplan
Behinderung 2012-2020, der Strategie der
österreichischen
Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist im Kapitel
6.3. „Persönliche Assistenz“ folgende
Maßnahme enthalten:
„Erarbeitung des Konzeptes
für eine bundesweit einheitliche Regelung der
Persönlichen Assistenz in
allen Lebensbereichen unter Beteiligung von Menschen
mit Behinderungen“.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert,
in Zusammenarbeit mit den
Bundesländern und unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen ein
Konzept für eine bundesweit einheitliche Regelung der Persönlichen
Assistenz in allen Lebensbereichen unabhängig von der Art der Behinderung
und der Pflegegeldstufe auszuarbeiten. Dazu ist dem Nationalrat eine
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zur Beschlussfassung
vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.