2150/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 16.05.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Helene Jarmer, Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde
betreffend Harmonisierung der Voraussetzungen für Leistungsansprüche von Menschen mit Behinderung
BEGRÜNDUNG
Bereits mehrmals kritisierte die Volksanwaltschaft in ihren Berichten Unklarheiten über das Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit, welche für verschiedene Leistungen wie z.B. Waisenrente, erhöhte Familienbeihilfe oder Kinderzuschuss Voraussetzung ist.
Unterschiedliche Voraussetzungen für die Annahme der Erwerbsunfähigkeit eines volljährigen Kindes in der Krankenversicherung, der Pensionsversicherung, beim Finanzamt (erhöhte Familienbeihilfe) sind für die Betroffenen unverständlich und führen in der Vollzugspraxis zu Wertungswidersprüchen.
Die Volksanwaltschaft tritt daher für eine gesetzliche Harmonisierung der jeweiligen Voraussetzungen ein, wodurch sichergestellt werden sollte, dass die beteiligten Behörden die Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch nicht unterschiedlich beurteilen können.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine Harmonisierung der unterschiedlichen Voraussetzungen für die Annahme der Erwerbsunfähigkeit vorsieht und sicherstellt, dass die beteiligten Behörden die Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch nicht unterschiedlich beurteilen können.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.