2153/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.05.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend ausreichende Finanzierung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Schaffung eines Inklusionsfonds

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Der Zwischenbericht über die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung zeigt, dass es noch große Lücken gibt, die nicht umgesetzt sind. Beispiele sind etwa die Bereiche Persönliche Assistenz, Bildung oder De-Institutionalisierung. Stillstand herrscht besonders dort, wo Bund und Länder gemeinsam tätig werden sollten. Dabei liegt eine fertige Zielvereinbarung ´Inklusive Behindertenpolitik‘ seit 2015 in der Schublade.

Im Jahr 2013 hat der UN-Behindertenrechtsausschuss im Rahmen der Staatenprüfung einen übergreifenden gesetzlichen Rahmen zwischen Bund und Ländern verlangt, um für Menschen mit Behinderung wirkliche und echte Teilhabe im Sinn der UN-Behindertenrechtskonvention zu erreichen.

Österreich wurde auch von der UNO aufgefordert, sicherzustellen, dass Programme und Unterstützungsleistungen wie z.B. Persönliche Assistenz, Gebärdensprachdolmetscher oder Persönliches Budget ausreichend finanziert werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt in der Gemeinschaft leben können.

Im Rahmen der letzten Finanzausgleichsverhandlungen sollte mit der Schaffung eines Inklusionsfonds die finanzielle Grundlage für eine ausreichende Finanzierung der Behindertenpolitik geschaffen werden. Die Verhandlungen sind in diesem Bereich jedoch gescheitert. Es besteht die Gefahr, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an fehlenden finanziellen Mitteln scheitert.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister  für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz  wird aufgefordert, mit dem Finanzminister und den Landeshauptleuten rasch neuerliche Verhandlungen zur Schaffung eines Inklusionsfonds aufzunehmen, um die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen zu können.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.