2154/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 16.05.2017
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Stichtagslösung im Staatsbürgerschaftsgesetz
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Alev Korun, Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde
betreffend Stichtagslösung im Staatsbürgerschaftsgesetz
BEGRÜNDUNG
Die derzeitige Diskussion rund um Doppelstaatsbürgerschaften zeigt, dass es in Österreich viele unterschiedliche Fälle der Doppelstaatsbürgerschaft gibt. Manche Doppelstaatsbürgerschaften sind im Staatsbürgerschaftsgesetz („StbG“) vorgesehen und erlaubt, andere wiederum nicht. Zu letzteren zählen teilweise die Beibehaltung, Annahme oder Wiederannahme einer anderen Staatsbürgerschaft nach Erlangung der österreichischen ohne Vorab-Genehmigung der österreichischen Behörden.
Das Staatsbürgerschaftsgesetz sieht hier einen ex-lege Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft vor, der somit zurückwirkt. Wie nun deutlich wird, kann dieser Verlust somit auch österreichische Kinder und Jugendliche treffen, die von dem Erwerb der anderen Staatsbürgerschaft ihrer Eltern gar nichts wussten. Sie verlieren ohne eigenes Verschulden und Zutun ihre österreichische Staatsbürgerschaft und somit ihr Aufenthaltsrecht samt Zukunftsperspektiven. Dabei handelt es sich um Kinder, die hier geboren und aufgewachsen sind.
Es häufen sich auch Medienberichte über Menschen, die sich als StaatsbürgerInnen, zB. in türkischen Personenstandsregistern, aufgelistet sehen, aber glaubhaft versichern, überhaupt nie einen Einbürgerungsantrag in der Türkei gestellt zu haben. Viele von ihnen haben aus dem Grund auch seit Jahren stets ein Visum beantragt, wenn sie in die Türkei gereist sind. Es stehen damit gröbere Ungereimtheiten des Vorgehens von ausländischen Behörden im Raum, deren Konsequenzen unbeteiligte österreichische Staatsangehörige zu tragen hätten. Denn auch diesen Menschen drohen weitreichende Konsequenzen, welche von der Aberkennung der Staatsbürgerschaft, Verlust des Aufenthaltsrechts und damit auch des Arbeitsplatzes bis hin zur etwaigen Staatenlosigkeit reichen.
Von dieser Verlust-Regelung sind auch sogenannte AuslandsösterreicherInnen betroffen. Auch sie verlieren die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn sie die Staatsbürgerschaft ihres Wohnsitzlandes annehmen. Ausnahmen werden laut Auskunft des Innenministeriums nur selten genehmigt.
Es gilt eine lebensnahe Lösung zu finden und damit auch schuldlose
Menschen, wie zB. Kinder und Jugendliche, vor etwaiger Staatenlosigkeit bzw.
Verlust ihrer Lebensgrundlage zu schützen. Sinnvoll ist eine
Stichtagsregelung, welche es Betroffenen erlaubt, bis zu einem bestimmten Tag,
bei nachweislicher Zurücklegung ihrer zweiten Staatsbürgerschaft, die
österreichische Staatsbürgerschaft beizubehalten (bzw. juristisch
gesehen: wiederzuerlangen). Damit könnte die Lage einmalig bereinigt
werden und die Behörden würden nicht jahrelang mit aufwendigen
Feststellungsverfahren lahmgelegt werden. Zahlreiche Menschen würden nicht
gefährdet, ihre Lebensgrundlage und ihr Aufenthaltsrecht in
Österreich mit einem Streich zu verlieren.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher bezugnehmend auf § 26 Abs. 1 iVm. § 27 StbG eine Stichtagsregelung zur Bereinigung vorsieht. Personen, die bis zu diesem noch festzulegenden Stichtag der zuständigen Behörde im Inland nachweisen, dass sie ihre fremde Staatsbürgerschaft zurückgelegt haben, erlangen die österreichische Staatsbürgerschaft zurück. Bereits abgewickelte Feststellungsverfahren werden davon nicht berührt.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.