2157/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 16.05.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Claudia Gamon, Kollegin und Kollegen
betreffend Zertifizierungen für
Mitglieder des Universitätsrats
Die Universitätsräte, wie in §21 des Universitätsgesetzes 2002 festgelegt, erfüllen als Aufsichtsorgane an den autonomen Universitäten wichtige Aufgaben wie die Wahl der Rektor_innen und Vizerektor_innen, Abschluss der Zielvereinbarungen mit denselben sowie Prüfung des Rechnungsabschlusses der Universität.
Absatz 3 gibt für die Zusammensetzung
vor: "Der Universitätsrat besteht aus fünf, sieben oder neun
Mitgliedern, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft,
insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder
waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag
zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Universität leisten können.
Über eine Änderung der Größe des Universitätsrats
entscheidet der Senat mit Zweidrittelmehrheit."
Ein 2016 veröffentlichter Rechnungshofbericht der exemplarisch die Universitätsräte zweier Hochschulen prüfte, brachte das Thema der Universitätsräte, ihrer Bestellung und Bezahlung wieder auf die politische Agenda und in die Medien. Kritisiert wurden die sehr unterschiedlichen Gehaltsfestsetzungen ebenso wie hohe Reisekosten.
Weniger augenfällige Kritik, aber für die Universität und die dortigen Abläufe wesentlicher war die Kritik an der Arbeit der Universitätsräte selbst. So wurden etwa Budgetvoranschläge nicht rechtzeitig beschlossen, Protokolle und Dokumentation waren mangelhaft. In einem Fall lag kein vom Universitätsrat genehmigter Entwicklungsplan vor, obwohl dieser essentiell für die Leistungsvereinbarungsverhandlungen mit dem Ministerium ist.
Aus dieser sachlichen und konstruktiven Kritik
des Rechnungshofs kann man den Auftrag herauslesen, hier umgehend
Verbesserungen anzudenken, um den reibungslosen Ablauf von Verwaltungsprozessen
an österreichischen Universitäten zu garantieren. Im Sinne der
Weiterentwicklung von Kompetenzen wäre für die Mitglieder des
Universitätsrates Ähnliches anzudenken wie für
Aufsichtsratsmitglieder in der Wirtschaft bereits üblich: Weiterbildung
und Zertifizierung. Von diesen Ausbildungen profitieren beide Seiten, die
Erfahrungen aus der Wirtschaft zeigen, dass diese Maßnahmen sehr stark
dazu beitragen, Aufsichtsräte noch professioneller aufzustellen und die
immer komplexer werdenden Anforderungen und hohe Verantwortungslast gut zu
bewältigen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird
aufgefordert, ein Programm zur verpflichtende Weiterbildung und Zertifizierung
der Mitglieder der Universitätsräte zu entwickeln, um auch auf dieser
Ebene ein Höchstmaß an Qualität im Sinne der weiteren Verbesserung
des Hochschulstandorts zu garantieren"
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.