2157/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.05.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Claudia Gamon, Kollegin und Kollegen

betreffend Zertifizierungen für Mitglieder des Universitätsrats

Die Universitätsräte, wie in §21 des Universitätsgesetzes 2002 festgelegt, erfüllen als Aufsichtsorgane an den autonomen Universitäten wichtige Aufgaben wie die Wahl der Rektor_innen und Vizerektor_innen, Abschluss der Zielvereinbarungen mit denselben sowie Prüfung des Rechnungsabschlusses der Universität.

Absatz 3 gibt für die Zusammensetzung vor: "Der Universitätsrat besteht aus fünf, sieben oder neun Mitgliedern, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Universität leisten können. Über eine Änderung der Größe des Universitätsrats entscheidet der Senat mit Zweidrittelmehrheit."

Ein 2016 veröffentlichter Rechnungshofbericht der exemplarisch die Universitätsräte zweier Hochschulen prüfte, brachte das Thema der Universitätsräte, ihrer Bestellung und Bezahlung wieder auf die politische Agenda und in die Medien. Kritisiert wurden die sehr unterschiedlichen Gehaltsfestsetzungen ebenso wie hohe Reisekosten.

Weniger augenfällige Kritik, aber für die Universität und die dortigen Abläufe wesentlicher war die Kritik an der Arbeit der Universitätsräte selbst. So wurden etwa Budgetvoranschläge nicht rechtzeitig beschlossen, Protokolle und Dokumentation waren mangelhaft. In einem Fall lag kein vom Universitätsrat genehmigter Entwicklungsplan vor, obwohl dieser essentiell für die Leistungsvereinbarungsverhandlungen mit dem Ministerium ist.

Aus dieser sachlichen und konstruktiven Kritik des Rechnungshofs kann man den Auftrag herauslesen, hier umgehend Verbesserungen anzudenken, um den reibungslosen Ablauf von Verwaltungsprozessen an österreichischen Universitäten zu garantieren. Im Sinne der Weiterentwicklung von Kompetenzen wäre für die Mitglieder des Universitätsrates Ähnliches anzudenken wie für Aufsichtsratsmitglieder in der Wirtschaft bereits üblich: Weiterbildung und Zertifizierung. Von diesen Ausbildungen profitieren beide Seiten, die Erfahrungen aus der Wirtschaft zeigen, dass diese Maßnahmen sehr stark dazu beitragen, Aufsichtsräte noch professioneller aufzustellen und die immer komplexer werdenden Anforderungen und hohe Verantwortungslast gut zu bewältigen. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, ein Programm zur verpflichtende Weiterbildung und Zertifizierung der Mitglieder der Universitätsräte zu entwickeln, um auch auf dieser Ebene ein Höchstmaß an Qualität im Sinne der weiteren Verbesserung des Hochschulstandorts zu garantieren"

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.