2166/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.05.2017
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller

Kolleginnen und Kollegen

 

 

betreffend Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein wichtiger Garant für den Menschenrechtsschutz in Europa. In den letzten Jahren hat die Zahl der Beschwerden sehr stark zugenommen. Im Jahr 2011 waren nahezu 160.000 Fälle anhängig. Dies haben einige Staaten zum Anlass genommen, eine grundlegende Umwandlung des Schutzsystems der EMRK zu fordern, die im Kern eine starke Einschränkung des Individualbeschwerderechts bedeutet hätte.

 

In Umsetzung des 14. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wurden jedoch organisatorische Maßnahmen gesetzt, die einen stetigen Abbau dieses Rückstaus und die Verkürzung der durchschnittlichen Verfahrensdauer von Beschwerdeverfahren ermöglicht haben. Ende 2015 waren nur mehr 65.000 Menschenrechtsbeschwerden anhängig. Diese Zahl erhöhte sich 2016 wieder auf knapp 80.000 anhängige Fälle. Dem Zuwachs an neu einlangenden Beschwerden liegen im Wesentlichen Probleme im Bereich der Haftbedingungen einzelnen EMRK-Staaten, der Krise in der Türkei und in der Ukraine zugrunde. Der EGMR hat auf die steigenden Zahlen mit weiteren Organisationsänderungen reagiert.

 

Ungeachtet dieser positiven Gesamtentwicklung führen einige EMRK-Staaten die Diskussion über eine grundsätzliche EGMR-Reform fort. Unzufriedenheit auf nationaler Ebene mit einzelnen Urteilen des EGMR hat nicht nur dazu geführt, dass in einzelnen Ländern die Verbindlichkeit von EGMR-Urteilen in Zweifel gezogen wird, sondern dass auch – wieder – Fragen der Einengung des Handlungsspielraumes und der Jurisdiktion des EGMR aufgeworfen werden.

 

Österreich hat sich in den EGMR-Reformdiskussionen seit jeher erfolgreich dafür eingesetzt, dass einerseits das Recht des Einzelnen auf eine richterliche Ent­scheidung des EGMR und die Unabhängigkeit des EGMR nicht in Frage gestellt werden, andererseits aber die Staaten ihre Bemühungen verstärken, um den mit der EMRK übernommenen Verpflichtungen bestmöglich nachzukommen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Mitarbeit an der Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte weiterhin darauf hinzuwirken, dass  

-         das Individualbeschwerderecht nicht durch neue Zugangsbeschränkungen oder neue Zulässigkeitsvoraussetzungen eingeschränkt wird,

-         weitere Änderungen des Konventionssystems von Fortschritten bei der Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen abhängig gemacht werden,

-         die Umsetzung der EMRK und der EGMR-Urteile durch die EMRK-Staaten, einschließlich Österreich, laufend verbessert wird, und

-         die Unabhängigkeit und Autorität des EGMR nicht in Frage gestellt wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.