2167/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.05.2017
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg,

Kolleginnen und Kollegen

 

 

betreffend Darstellung von Menschen mit Behinderung in den Medien

 

Der „Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2020 - Strategie der Österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, welcher am 24.07.2012 vom Ministerrat beschlossen wurde, sieht ein eigenes Themenfeld hinsichtlich der Darstellung der Menschen mit Behinderung vor. Das Leben von Menschen mit Behinderungen soll laut Aktionsplan in all seinen Aspekten in den Medien sachlich und ausgewogen dargestellt werden. Diskriminierende Begriffe, wie z.B. „leidend“, „an den Rollstuhl gefesselt“ oder „taubstumm“ sollen vermieden und die Stärken von Menschen mit Behinderungen in den Vordergrund gestellt werden.

 

Der Aktionsplan empfiehlt die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung einer Empfehlung zur Darstellung von Menschen mit Behinderungen in den Medien. Eine solche Arbeitsgruppe wurde im Bundeskanzleramt eingerichtet. In dieser haben Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich der Menschen mit Behinderung sowie der Medien gemeinsam eine entsprechende Empfehlung ausgearbeitet, die unterschiedliche Maßnahmen anregt, wie die Erstellung einer Studie über den Stand der medialen Berichterstattung in Österreich im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung oder die Einrichtung einer Website, die vor allem Medienschaffenden einschlägige Informationen zur Thematik bietet.

 

Weitere Maßnahmen aus dem Aktionsplan sind die schrittweise Erhöhung der Anzahl barrierefrei zugänglicher Sendungen des ORF und anderer audiovisueller Mediendienste, neue Eigenproduktionen sollen jedenfalls von vorne herein barrierefrei sein. Gestaltung und Moderation von Sendungen des ORF durch Menschen mit Behinderungen sind ebenso zu fördern. Ein weiteres Ziel ist die Förderung von Filmen über und von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Filmförderung.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Mitarbeit am „Nationalen Aktionsplan“ weiterhin darauf hinzuwirken, dass

-         die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplanes umgesetzt werden;

-         Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlung „Darstellung von Menschen mit Behinderung in den Medien“ unterstützt und auch künftig evaluiert werden;

-         die Bundesregierung in ihrem eigenen Wirkungsbereich besonders Augenmerk auf die Darstellung von Menschen mit Behinderung in den Medien legt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.