2174/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.05.2017
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EntschlieSSungsantrag

Parlamentarische Materialien0

 

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Absicherung des Uni-Budgets für die LV-Periode 2019-2021

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Laut UG 2002 § 12 Abs 2 muss spätestens bis Ende 2017 festgelegt werden, welcher Betrag den Universitäten für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019-2021 zur Verfügung gestellt wird. Zu diesem Zweck ist zwischen dem/der Bundesminister_in für Finanzen und dem/der Bundesminister_in für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft das Einvernehmen über den zur Verfügung gestellten Betrag herzustellen.

 

Der ehemalige Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Reinhold Mitterlehner hat am 25. April 2017 eine Erhöhung des Uni-Budgets für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019-2021 um 1,35 Milliarden Euro angekündigt, womit der Gesamtbetrag bei 11 Milliarden Euro liegen würde. Mangels eines aktuellen Bundesfinanzrahmengesetzes ist diese Erhöhung jedoch bisher noch nicht abgebildet.

 

Mit der bevorstehenden Neuwahl des Nationalrates ist derzeit unsicher ab welchem Zeitpunkt wieder eine Regierung im Amt sein wird. Es ist zudem zu befürchten, dass der Beschluss des Bundesfinanzrahmens nicht rechtzeitig vor Ende des Jahres erfolgen kann. Aus diesen Gründen ist es wichtig, den Universitäten noch vor der Neuwahl Sicherheit über die künftig zu erwartenden Budgets zu geben.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, das im § 12 Abs 2 UG 2002 vorgesehene Einvernehmen gemäß § 60 BHG 2013 bis spätestens 30. September 2017 herzustellen und einen Gesamtbetrag von mindestens 11 Milliarden Euro für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019-2021 festzusetzen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss  vorgeschlagen.