2177/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 07.06.2017
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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Registrierkassenpflicht – Erhöhung des Nettojahresumsatzes“

 

Der Präambel des Regierungsprogramms der Bundesregierung 2017/2018 ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung „.. unser Land wirtschaftlich nach vorn bringen ..“ und „.. die Klein- und Mittelbetriebe unterstützen .. [1] will. Darüber hinaus soll „auch der ländliche Raum . nachhaltig gestärkt werden. [2] In Hinblick darauf werden „Unterstützungsprojekte“[3] wie u.a. Investitionsförderungen und eine Neuregelung hinsichtlich der Entgeltfortzahlung bei Mikrounternehmen[4] genannt, weiters soll erstmals „.. ein Masterplan für die Zukunft des ländlichen Raumes ..“ [5]  erarbeitet werden.

Von einer Unterstützung, insbesondere der Klein- und Mittelbetriebe, kann aber gerade in Zusammenhang mit der Reform der Gewerbeordnung 1994 sowie der Registrierkassenpflicht nicht gesprochen werden. Die Gewerbeordnung gehört grundlegend entrümpelt und modernisiert[6]. Auch der österreichische Rechtsanwaltskammertag spricht in Bezug darauf zu Recht von einem „Reförmchen“[7]. ÖWB-Vizepräsidentin Bettina Lorentschitsch fürchtete darüber hinaus zurecht bereits im Jahr 2015 durch die Einführung der Registrierkassenpflicht einen „Bürokratie-Overkill“[8].

In der Vergangenheit häuften sich vermehrt Berichte über Betriebe, die der Einführung dieser neuen Bürokratiehürde namens Registrierkassenpflicht den Rücken kehrten und sich kurzerhand entschlossen, ihre unternehmerische Tätigkeit einzustellen. Besonders betroffen waren davon Kleinbetriebe, etwa Wirtshäuser, sowie insbesondere Betriebe aus dem ländlichen Raum. Dabei schienen die kolportierten Mehreinnahmen durch die eingeführte Registrierkassenpflicht nicht realistisch zu sein. In diesem Zusammenhang sprach insbesondere der Schwarzgeld-Experte Friedrich Schneider der Universität Linz von einer „kühnen Annahme“[9]. Laut seinen Berechnungen lagen die Steuermehreinnahmen weit unter dieser Annahme, nämlich bei 100 bis 120 Millionen Euro im Jahr 2016. Für 2017 bzw. 2018 prognostizierte er 180 bis 200 (2017) bzw. 300 bis 400 (2018) Millionen Euro. Diese Unterschiede (Differenz von mehr als 50 %) kann wohl durch das seitens des Finanzministeriums[10] vorgebrachte „Rumpfjahr“ bzw. durch den neuen Manipulationsschutz, der erst mit Beginn des zweiten Quartals 2017 gilt, kaum begründet werden. Auch ist der Seite 3 der Vorlage hinsichtlich des vorläufigem Gebarungserfolgs 2016[11] zu entnehmen, dass „die Gegenfinanzierungsmaßnahmen . zeitlich verzögert und nicht im vollen Ausmaß gegriffen“ haben. „Die Einzahlungen aus der Mehrwertsteuer blieben um 1.144,3 Mio. Euro unter dem veranschlagten Wert“. Hier ist jedenfalls zu hinterfragen, ob der betriebene Aufwand in Relation zu den Einnahmen steht, denn diese Art der Überregulierung führt unweigerlich zu einer Standort- und Investitionsvernichtung in Österreich. Jegliche Mehrausgaben können nicht mehr für sinnvolle Neuinvestitionen eingesetzt werden. Es sind aber gerade diese Neuinvestitionen unserer UnternehmerInnen, durch die die Arbeitsplätze am Wirtschaftsstandort Österreich geschaffen werden und durch die sie sich auch künftig sichern lassen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher hinsichtlich der Registrierkassenpflicht die Erhöhung des Nettojahresumsatzes auf mindestens Euro 50.000 je Betrieb vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.



[1] http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65201 (11.05.2017).

[2] http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65201 (11.05.2017).

[3] http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65201, Seite 5 (11.05.2017).

[4] Dipl.-Volkswirtin Juliane Gude in Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) 2011, Seite 725, „In Anlehnung an eine Definition der Europäischen Union werden Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 2 Millionen Euro als Mikrounternehmen (oder Kleinstunternehmen) .. bezeichnet“. Das Regierungsprogramm sieht auf Seite 5 den erhöhten AUVA-Zuschuss zur Entgeltfortzahlung für alle Betriebe bis 10 vor.

[5] http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65201, Seite 22 (11.05.2017).

[6] Vgl. dazu https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170428_OTS0169/stronachlugar-gewerbeordnung-rot-und-schwarz-einigen-sich-auf-placebo (12.05.2017).

[7] Vgl. dazu https://iwww.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_08412/imfname_577356.pdf.

[8] http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/740563_Registrierkassenpflicht-Aufwand-steht-in-keiner-Relation-zu-Einnahmen.html (11.05.2017).

[9] http://www.tt.com/wirtschaft/wirtschaftspolitik/12781592-91/experte-registrierkassenpflicht-bringt-2016-nur-200-millionen.csp (12.05.2017).

[10] http://www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/Registrierkassen-brachten-nur-300-Millionen-Euro;art15,2558342 (12.05.2017).

[11] https://iwww.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BA/BA_00130/imfname_626454.pdf (16.05.2017).