2181/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 07.06.2017
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „One in-Two out – Wirksamer Kampf gegen die Bürokratie“

 

Dem Regierungsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 lässt sich entnehmen, dass sich die Bundesregierung „.. zur nachhaltigen Entlastung der BürgerInnen und Unternehmen von bürokratischen Lasten“ bekennt und „zu diesem Zweck . ein Grundsatzgesetz erlassen ..“ wird, „.. das diesen Zielen Rechnung trägt.“ [1] Dazu soll z.B. „.. nach Möglichkeit eine alte Regulierung oder Förderung aufgehoben ..“ werden, wenn „.. eine neue Regulierung oder Förderung eingeführt ..“ wird.[2]  Diese One in-One out-Regel ist ein guter Anfang, aber noch lange nicht genug, um die herrschende Bürokratie nachhaltig zu bekämpfen.

 

Die österreichischen BürgerInnen sowie Unternehmen finden bürokratische Hürden als äußerst belastend. Transparenz, Rechtssicherheit, beschleunigte Verfahrensabläufe jeglicher Art oder die Vereinfachung im Antragswesen sind nur einige wenige Beispiele, die als geeignete Mittel gegen das gegenwärtige Regelungswirrwarr angeführt werden können. Es sind unzählige Änderungen notwendig, um den Wirtschaftsstandort Österreich und den freien Unternehmer zu stärken. Bezugnehmend auf die Gewerbeordnung ist eine Entrümpelung und eine gesamthafte Modernisierung[3] erforderlich und nicht nur ein „Reförmchen“[4], wie bereits der österreichische Rechtsanwaltskammertag in Bezug auf den entsprechenden Ministerialentwurf ins Treffen führte. Selbst ÖWB-Vizepräsidentin Bettina Lorentschitsch fürchtete bereits im Jahr 2015 einen „Bürokratie-Overkill“[5], als die Registrierkassenpflicht thematisiert wurde. Es versteht sich fast von selbst, dass etwa Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess und die Harmonisierung von Gesetzesbestimmungen unumgänglich sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die Regelungsflut in Österreich dahingehend dezimiert wird, dass für jede neue Regulierung zwei alte Regulierungen aufgehoben werden.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.



[1] http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65201, Seite 31 (12.05.2017).

[2] http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65201, Seite 31 (12.05.2017).

[3] Vgl. dazu https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170428_OTS0169/stronachlugar-gewerbeordnung-rot-und-schwarz-einigen-sich-auf-placebo (12.05.2017).

[4] Vgl. dazu https://iwww.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_08412/imfname_577356.pdf.

[5] http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/740563_Registrierkassenpflicht-Aufwand-steht-in-keiner-Relation-zu-Einnahmen.html (11.05.2017)