2184/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 07.06.2017
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Joint Way Forward on Migration issues"

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Aussetzen des „Joint Way Forward on Migration issues"

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Seit zwei Jahren verschlechtert sich die Sicherheitslage in Afghanistan zusehends. In weiten Teilen Afghanistans bekämpfen sich Regierungstruppen und die Taliban und nun auch die Terrormiliz Daesh. Afghanische BürgerInnen haben allein 2017 schon viel Grausames erlebt: Terroristen, die sieben Stunden in einem Krankenhaus um sich schossen und Handgranaten in Patientenbetten warfen - mindestens 49 Tote; ein Angriff auf einen Nato-Konvoi inmitten des dichtesten Verkehrs - mindestens acht Tote; ein Selbstmordattentäter vor einem Gericht - mindestens 22 Tote. Nun eine Lastwagenbombe, die Mittwochmorgen, 31.5.2017, mitten in Kabuls Regierungsviertel explodierte – 150 Tote, mehr als 300 Menschen sind verletzt. Die Opfer sind ZivilistInnen, afghanische Sicherheitsbedienstete und auch MitarbeiterInnen der nahegelegenen Büros.

 

Der Jahresbericht von Amnesty International verdeutlicht, dass Afghanistan immer mehr einem Failed State gleicht: „Der sich ausweitende Konflikt gipfelt in weitreichenden Menschenrechtsverletzungen und Missbrauch. Tausende Zivilisten wurden ermordet, verletzt oder aufgrund von Gewalt vertrieben, während anhaltende Unsicherheit und Gefahr den Zugang der Bevölkerung zu Bildung, Gesundheitswesen und anderen Dienstleistungen immer weiter einschränken.“ [Übersetzung der Autorinnen].

 

Die österreichische Regierung schickte noch am Tag des Bombenattentats, am 31.5.2017, einen Flieger mit abgelehnten Schutzsuchenden nach Kabul. Die österreichische Regierung behauptet, es sei zumutbar, Menschen nach Afghanistan abzuschieben, dies u.a. mit dem Argument Kabul sei "sicher". Das Attentat beweist das genaue Gegenteil. Bei diesem Attentat starben afghanische ZivilistInnen mitten in Kabul. 

 

Jeder hat das Recht, nicht in ein Land abgeschoben zu werden, in dem ihm Folter, menschenunwürdige Behandlung oder der Tod droht. Dieses Recht ist universell und gilt für alle Menschen. Es ist auch in der Europäischen Grundrechtscharta (Art 2 und  4) fest verankert.

 

Im Übereinkommen zwischen EU und Afghanistan bezüglich Rückübernahmen, dem „Joint Way Forward on Migration issues", wird in der Einleitung darauf verwiesen, dass die Menschenrechte der Zurückzuschiebenden bewahrt werden müssen: "respecting the safety, dignity and human rights of irregular migrants subject to a return and readmission procedure".

Daher muss sich die österreichische Regierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass das Übereinkommen „Joint Way Forward on Migration issues" ausgesetzt wird, da Abschiebungen nach Afghanistan menschenrechtsverletzend  sind. Die Sicherheit für Leib und Leben ist unter den derzeitigen Umständen nicht gegeben.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass das Übereinkommen zwischen der EU und Afghanistan „Joint Way Forward on Migration issues" ausgesetzt wird, da Abschiebungen nach Afghanistan aufgrund der ständigen Anschläge und Morde an ZivilistInnen im Land das Menschenrecht auf Leben massiv gefährden.“ 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss  vorgeschlagen.