2186/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 07.06.2017
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Parlamentarische Materialien

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Demokratisierung des Wirtschaftskammer Wahlrechts

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Der „Faktor 10“ der Wirtschaftskammer gilt inzwischen als Klassiker eines unübersichtlichen und aufgeblähten Wirtschaftskammer Apparates. Das äußert sich beispielsweise in 857 Fachgruppen plus den entsprechenden Fachverbänden.

Neben dadurch entstehenden Kosten und Mehrfachstrukturen reduziert sich damit aber auch die Transparenz und die demokratische Qualität.

 

Letztere bestimmt sich freilich im Wesentlichen durch das Wirtschaftskammer Wahlrecht, das sich als beinahe undurchschaubares Dickicht an Schrebergarten-Regelungen auszeichnet.

 

Im Folgenden einige plakative Beispiele: 

 

·        Die indirekte Wahl des Wirtschaftsparlaments macht die Zusammensetzung desselben kaum von den WählerInnen kontrollierbar: Denn über die Zusammensetzung des Wirtschaftsparlaments entscheiden letztlich die Delegierten der „unteren Ebenen“. Problem hierbei: Jene Fachgruppen-Delegierten wählen möglicherweise Mitglieder ins Wirtschaftsparlament, die nicht den Interessen der WählerInnen entsprechen.

·        Je nach Anzahl der Unternehmen in der jeweiligen Fachgruppe / im jeweiligen Fachverband werden Mandate "billiger" oder "teurer". Somit können in „kleinen“ Branchen mit Minimalaufwand Posten und Macht gesichert werden, in anderen Branchen ist hingegen ein tatsächlicher – und auch gewünschter – Wettbewerb von Kandidaten und Konzepten gefragt.

·        Das Prinzip "Aug um Aug, Zahn um Zahn" gilt in der WK auch 2017 noch: kommt ein an einer Kandidatur interessiertes Mitglied nicht aus einem EWR Land, dann gilt: Nur wenn im Herkunftsland auch ÖsterreicherInnen in der dortigen Variante der WK ein passives Wahlrecht besitzen, dürfen sie auch in Österreich zur Wahl antreten. Gerade wenn jemand aus autoritären Regimen flieht, sollte man ihn/sie aber eigentlich nicht dafür bestrafen, dass das Herkunftsland nicht demokratisch ist.

Demokratiequalität sollte uns etwas wert sein. Im vorliegenden Fall der WK würde die Demokratiequalität bei einer vorhergehenden Reduktion der 10-Fachstrukturen und der gleichzeitigen Einführung von Direktwahlen und fairen Wahlzahlen aber sogar bei niedrigeren Kosten erheblich steigen (wenn nur noch Fachverbände statt Fachgruppen (1-fach Struktur) und 1 Wirtschaftsparlament existieren).

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die folgende Punkte beinhaltet:

 

·        Direktwahl des Wirtschaftsparlaments

·        Eine möglichst geringe Spreizung (also die Stimmen pro Mandat) der Fachverbände

·        Aktives und passives Wahlrecht für alle Gewerbetreibenden

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie  vorgeschlagen.