2188/A XXV. GP

Eingebracht am 07.06.2017
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Antrag

Parlamentarische Materialien

 

Parlamentarische Materialien

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Absicherung des Wissenschaftsbudgets

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 (BFRG 2017 – 2020) BGBl. I 34/2016, zuletzt geändert mit BGBl. I 41/2017, geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 (BFRG 2017 – 2020), BGBl. I 34/2016, zuletzt geändert mit BGBl. I 41/2017, wird wie folgt geändert:

 

1. Die Tabelle in § 1 erhält hinsichtlich der Obergrenzen der Auszahlungen der Rubrik 3 und hinsichtlich der Gesamtsumme folgende Fassung:

 

 

„Rubrik

Bezeichnung

Art der Auszahlungs-beträge

Jahr (Beträge in Millionen €)

2017

2018

2019

2020

 

 

 

 

 

 

3

Bildung, Forschung, Kunst und Kultur

fix

13.983,621

13.872,082

14.466,011

14.719,942

 

 […]

 

Gesamtsumme

77.629,772

78.837,075

80.921,664

83.576,370“

 

 

2. Die Tabelle in § 2 erhält hinsichtlich der Obergrenzen der Auszahlungen der Untergliederung 31 folgende Fassung:

 

„Unter-

gliederung

Bezeichnung

Jahr (Beträge in Millionen €)

2017

2018

2019

2020

31

Wissenschaft und Forschung

4.323,608

4.424,279

4.934,930

4.981,843“

Begründung:

 

Der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) ist der wichtigste Eckpfeiler der österreichischen Grundlagenforschung und hat seit jeher mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen. Im November 2016 sicherte der ehemalige Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Reinhold Mitterlehner dem FWF eine Aufstockung des Budgets um 281 Millionen Euro für die Jahre 2018 bis 2021 zu. Die Chargen umfassen für das Jahr 2018 23 Millionen Euro, für das Jahr 2019 63 Millionen Euro, für das Jahr 2020 88 Millionen Euro, und für das Jahr 2021 107 Millionen Euro. Dieser Betrag ermöglicht die Finanzierung von bis zu 1.400 Forscher_innen zusätzlich pro Jahr.

 

Am 25. April 2017 kündigte Mitterlehner weiters eine Erhöhung des Uni-Budgets für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019-2021 um 1,35 Milliarden Euro an. Das sind pro Jahr 450 Millionen Euro. Mangels eines aktuellen Bundesfinanzrahmengesetzes sind diese Erhöhungen jedoch für die Jahre 2018-2020 bisher noch nicht abgebildet.

 

Laut UG 2002 § 12 Abs. 2 muss spätestens bis Ende 2017 festgelegt werden,

welcher Betrag den Universitäten für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019-2021

zur Verfügung gestellt wird. Zu diesem Zweck ist zwischen dem/der

Bundesminister_in für Finanzen und dem/der Bundesminister_in für Wissenschaft,

Forschung und Wirtschaft das Einvernehmen über den zur Verfügung gestellten Betrag herzustellen.

Mit der bevorstehenden Neuwahl des Nationalrates ist derzeit unsicher, ab welchem

Zeitpunkt wieder eine Regierung im Amt sein wird. Es wurde von Finanzminister Schelling bereits ausgeschlossen, dass es im Jahr 2017 noch zu einem Beschluss des Bundesfinanzrahmens kommt. Um Rechts- und Planungssicherheit für alle österreichischen Universitäten und den FWF zu gewährleisten, ist es wichtig, noch vor der Neuwahl die künftig zu erwartenden Budgets festzulegen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.