2190/A XXV. GP

Eingebracht am 07.06.2017
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Antrag

Parlamentarische Materialien

 

Parlamentarische Materialien

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Negativsteuer auch für Menschen mit niedrigsten Pensionen

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955 zuletzt geändert mit BGBl. I 66/2017, sowie das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert mit BGBl. I 34/2017, zu Gunsten von Menschen mit niedrigsten Pensionen abgeändert werden

 

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

Artikel I

 

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955 in der Fassung des BGBl. I 66/2017, wird wie folgt geändert:

 

 

§ 292 Abs. 4 lit. q lautet:

„q) Gutschriften rückerstatteter Sozialversicherungsbeiträge nach § 33 Abs. 8 Z 3 EStG“

 

 

Artikel II

 

Das Einkommenssteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 in der Fassung des BGBl. I 34/2017, wird wie folgt geändert:

 

 

In § 33 Abs. 8 Z 3 entfällt der letzte Satz.


Begründung:

 

BezieherInnen von Ausgleichszulagen, also die PensionistInnen mit den niedrigsten Haushaltseinkommen, haben so gut wie keine Möglichkeit, von der mit der Steuerreform 2016 eingeführten Negativsteuer zu profitieren. Das ist volkswirtschaftlich unsinnig, unsachlich und diskriminiert Menschen mit niedrigen Einkommen, darunter mit sehr großer Mehrheit Frauen. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, diese Ungerechtigkeit vor Beginn ihrer faktischen Wirksamkeit zu reparieren. Die Kosten dieses Schrittes sind mit etwa € 23 Mio. pro Jahr angesichts ihrer volkswirtschaftlichen Wirkung sehr gering.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.