2190/A XXV. GP
Eingebracht am 07.06.2017
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Antrag
Parlamentarische Materialien
Parlamentarische Materialien
der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde
betreffend Negativsteuer auch für Menschen mit niedrigsten Pensionen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955 zuletzt geändert mit BGBl. I 66/2017, sowie das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert mit BGBl. I 34/2017, zu Gunsten von Menschen mit niedrigsten Pensionen abgeändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955 in der Fassung des BGBl. I 66/2017, wird wie folgt geändert:
§ 292 Abs. 4 lit. q lautet:
„q) Gutschriften rückerstatteter Sozialversicherungsbeiträge nach § 33 Abs. 8 Z 3 EStG“
Artikel II
Das Einkommenssteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 in der Fassung des BGBl. I 34/2017, wird wie folgt geändert:
In § 33 Abs. 8 Z 3 entfällt der letzte Satz.
Begründung:
BezieherInnen von Ausgleichszulagen, also die PensionistInnen mit den niedrigsten Haushaltseinkommen, haben so gut wie keine Möglichkeit, von der mit der Steuerreform 2016 eingeführten Negativsteuer zu profitieren. Das ist volkswirtschaftlich unsinnig, unsachlich und diskriminiert Menschen mit niedrigen Einkommen, darunter mit sehr großer Mehrheit Frauen. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, diese Ungerechtigkeit vor Beginn ihrer faktischen Wirksamkeit zu reparieren. Die Kosten dieses Schrittes sind mit etwa € 23 Mio. pro Jahr angesichts ihrer volkswirtschaftlichen Wirkung sehr gering.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.